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Beschneidung von Jungen: Bundeskabinett bringt Gesetz auf den Weg

10.10.2012

Beschneidungen von Jungen sollen in der Bundesrepublik erlaubt bleiben. Voraussetzungen ist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Jüdische und muslimische Verbände zeigen sich mit der Regelung zufrieden.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch nach den hitzigen Debatten über die Rechtslage bei Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen ein Gesetz auf den Weg gebracht. Danach soll der Eingriff erlaubt bleiben, sofern die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die Risiken aufklären lassen. Außerdem darf das Kindeswohl nicht gefährdet sein. Über das Gesetz soll der Bundestag noch in diesem Jahr abstimmen.

Die Gesetzespläne aus dem Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehen zudem vor, dass auch Nicht-Ärzte in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes den Eingriff übernehmen können. Bedingung ist, dass die Beschneider besonders dafür ausgebildet sind. Der Gesetzestext soll als § 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden.

Verbände zeigen sich zufriden

"Das ist ein ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf", sagte der Vorsitzende des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, der "Rheinischen Post". Aiman Mazyek, Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, betonte, es werde das "entscheidende Signal" gesendet, dass jüdisches und muslimisches Leben weiter willkommen sei.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Beschneidung von Jungen: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7276 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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