Beschlussvorlagen der IMK: Canna­bis­kon­su­menten und Fuß­ball­fans im Visier der Innen­mi­nister

von Hasso Suliak

03.12.2025

Von Drohnen bis zur Bekämpfung illegaler Schusswaffen: Die Agenda der heute startenden IMK ist mit fast 80 Punkten vollgepackt. Besondere Beachtung gilt Anträgen, die sich mit der Sicherheit beim Stadionbesuch und mit Cannabis befassen.

Es gab mal einen sozialdemokratischen Innenminister aus Niedersachsen, der sich vorgenommen hatte, auf Fußballfans zuzugehen. Und zwar auf diejenigen, die stimmungsvoll die Kurven in den Stadien regelmäßig mit ihrer Pyrotechnik in ein Lichtermeer verwandeln. Der Mann hieß Boris Pistorius, ist heute Bundesverteidigungsminister und der beliebteste Politiker Deutschlands. 

Pistorius machte im August 2017 einen spektakulären Vorschlag: Wenn Fan- und Ultragruppen unbedingt Pyrotechnik machen wollten, sollte man diese doch unter Auflagen auch erlauben, so Pistorius damals im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Die Meinung von Pistorius, dass auch ein noch so rigides Verbot von Pyrotechnik diese wohl nie aus den Stadien verbannen werde, überzeugte damals jedoch weder die Politik noch die Fußballverbände. Und so ist das Abbrennen von Pyrotechnik in Fußballstadien bis heute weiter illegal und kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.

Dass viele Fans bestehende Sanktionsandrohungen ignorieren und ins Stadion Pyrotechnik einschleusen, hat die Innenminister nunmehr dazu veranlasst, auf ihrer von diesem Mittwoch bis Freitag stattfindenden Innenministerkonferenz (IMK) in Berlin ein härteres Vorgehen gegen Pyro-Zündler auf den Weg zu bringen. Dabei sind Maßnahmen gegen "pyrotechnische Störungen", wie es in einer LTO vorliegenden Beschlussvorlage für die IMK heißt, nur ein Teil eines umfassenden Fußball-Sicherheitspaketes, das den Innenministern vorschwebt. Es soll darüber hinaus auch um automatische Gesichtserkennung, eine bessere Koordinierung von Stadionverboten durch eine zentrale Kommission sowie personalisierte Tickets gehen.

Massiver Fanprotest

Die Pläne der Innenminister gehen zurück auf Diskussionen in der seinerzeit von der IMK eingesetzten Bund-Länder-offenen-Arbeitsgruppe (BLOAG) "Fußball ohne Gewalt". In dieser Arbeitsgruppe hatten Vertreter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Deutschen Fußball Liga (DFL) und der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) auf Einladung der IMK mit Vertretern von Politik und Polizeien Sicherheitsfragen im deutschen Profifußball erörtert. 

Gegen die rechtlich heiklen Pläne der IMK laufen Fußballfans nun seit Wochen Sturm bzw. schweigen aus Protest, wie am vergangenen Wochenende in den ersten zwölf Minuten in allen Stadien der Fußball-Bundesliga.

Als Antreiberin der härteren Gangart gegen Fußballfans gilt nun ausgerechnet eine Parteifreundin und Nachfolgerin von Pistorius, die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens. Behrens hat gemeinsam mit ihrem Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern Christian Pegel, ebenfalls SPD, einen Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 22 "Fußball ohne Gewalt" eingebracht, in dem beide ihre massive Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation in den deutschen Fußballstadien zum Ausdruck bringen. 

Beide kritisieren, dass Maßnahmen, die im Oktober 2024 bei einem Spitzengespräch zwischen Mitgliedern der Sport- und Innenministerkonferenz, der damaligen Bundesinnen- und Sportministerin Nancy Faeser sowie Vertretern der DFL und des DFB, nicht umgesetzt wurden. Die IMK müsse daher in der kommenden Woche feststellen, "dass hinsichtlich substanzieller vereinbarter Maßnahmen aus dem Spitzengespräch vom 18.10.24 in München - wie der Verhinderung des Einbringens von Pyrotechnik in Stadien, der Prüfung technologischer Entwicklungen in Hinblick auf Einlass-/Crowdmanagement sowie insbesondere dem personalisierten Ticketing - bislang keine akzeptablen Ergebnisse vorliegen". 

Innenminister: "Vereine und Verbände werden ihrer Verantwortung nicht gerecht"

Heftige Kritik üben Behrens und Pegel in Sachen Pyrotechnik auch an den Vereinen sowie den Verbänden DFB und DFL. In der IMK-Beschlussvorlage heißt es: "Die IMK betont die Bedeutsamkeit und Dringlichkeit von klaren Bekenntnissen der Fußballverbände gegen die Verwendung von Pyrotechnik in Fußballstadien und fordert weiterhin eine konzeptionelle Befassung von DFB und DFL zur Verhinderung pyrotechnischer Störungen sowie die Implementierung von nicht monetären Sanktionsmöglichkeiten." Mit Blick auf die Störungen bei Fußballbegegnungen in der aktuellen Saison sei festzustellen, dass Vereine und Verbände ihrer Aufgabe, in den Stadien für die Sicherheit zu sorgen, "weiterhin nicht mit dem ausreichenden Nachdruck nachkommen und somit ihrer Verantwortung nicht gerecht würden".

Behrens hatte jüngst in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gefordert, dass DFL und DFB ihre Stadionverbotsrichtlinie verschärfen müssten. Außerdem solle künftig eine Stadionverbotskommission die Vereine enger begleiten, um Stadionverbote einheitlich und konsequent anwenden zu können. Aktuell, so die Ministerin, unternähmen die Vereine jedenfalls zu wenig, um "Gewalttätige" von den Stadien fernzuhalten. 

Gegnüber LTO erklärte ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, dass die Ministerin die Thematik Pyrotechnik im Stadion anders als seinerzeit ihr Parteifreund Pistorius beurteile: “Aus Sicht von Ministerin Behrens hat Pyrotechnik im Stadion nichts zu suchen. Es ist aus ihrer Sicht auch nicht zu erwarten, dass sich insbesondere diejenigen an entsprechende Auflagen für legale Pyronutzung halten würden, die zur Minderheit der gewaltbereiten Anhänger gehören.”  

“Stadionsverbotskommission ist verbandsinterne Angelegenheit des DFB”

Weiter teilte das Ministerium mit, dass aus Perspektive von Ministerin Behrens die avisierte zentrale Stadionverbotskommission “gerne zeitnah” ihre Tätigkeit aufnehmen dürfe. Dabei handele es sich allerdings um eine verbandsinterne Angelegenheit des DFB, so daß hinsichtlich der Zeitschiene keine konkrete Einschätzung vorgenommen werden könne. 

Tatsächlich dürfte die Einführung einer zentralen Stadionverbotskommission nicht mehr allzu lange dauern. Ein Konzept dafür war bereits im besagten Spitzengespräch im Oktober 2024 auf den Weg gebracht worden. Auch die aktuelle Bundesregierung begrüßt die Idee "als möglichen Beitrag zur Vereinheitlichung der Verfahren im Zusammenhang mit der Verhängung von Stadionverboten", wie kürzlich der Parlamentarische Staatssekretär im BMI Christoph de Vries (CDU) bestätigte.

"Null-Toleranz-Strategie" bis zur Frühjahrs-IMK in 2026

Ob sich nun kommende Woche in Berlin der scharfe Antrag Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns durchsetzen wird, ist offen. 

Verständigen könnte sich die IMK auf einen Antrag der übrigen SPD-regierten "A-Länder", der im Ton moderater ist und auf explizite Kritik an Vereinen und Verbänden verzichtet. Doch auch in diesem heißt es kritisch, dass in der BLOAG beim Thema "Sicherheit bei Sportveranstaltungen – Einbringen von pyrotechnischen Gegenständen in Sportstätten" noch keine akzeptablen Ergebnisse erzielt werden konnten. Die IMK solle daher beschließen, "dass bis zur Frühjahrskonferenz der IMK im Jahr 2026 die Erarbeitung einer Null-Toleranz-Strategie bei Pyrotechnik konstruktiv unter Einbindung aller Akteure vorgelegt wird." Null-Toleranz-Strategie? Der Protest der organisierten Fanszene dürfte damit auch 2026 weitergehen.

Auf die Frage von LTO an das niedersächsische Innenministerium, ob denn bis zu einer Umsetzung der von den Innenministern geforderten Maßnahmen ein Stadionbesuch in Deutschland überhaupt sicher sei, stellte das Mnisterium in Hannover klar, dass dieser jedenfalls “nicht per se” unsicher sei und es bei den Maßnahmen auch nicht darum gehe, “Millionen von unbescholtenen Fußballfans” zu gängeln. “Die große Mehrheit der Fans verhält sich sportlich. Zum Gesamtbild gehört aber auch: Es gibt eine kleine Minderheit unter den Fans, die den Fußball als Vorwand für Gewalt, Pyrotechnik, zerstörte Waggons und Angriffe auf Polizei nutzt. Das ist inakzeptabel und dagegen richten sich auch alle angedachten Maßnahmen”, so der Sprecher.” 

Cannabis: Anbauvereinigungen sollen gestoppt

Mit eher wenig Toleranz seitens der Innenminister dürfen auch Cannabiskonsumenten rechnen. Zum Thema Cannabis liegt der IMK ein Beschlussvorschlag der unionsgeführten "B-Länder" vor, der an wesentlichen Pfeilern der geltenden Teillegalisierung rüttelt.

Bundesweit gestoppt werden soll die Gründung sogenannter Anbauvereinigungen. In diesen ermöglicht das Konsumcannabisgesetz (KCanG) seit 1. Juli eine Weitergabe von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen an Mitglieder; sie werden dort auch über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung informiert. Geleitet werden die "Clubs" nach den Grundsätzen des Vereinsrechts und sind streng reguliert.

Dass es mit ihnen künftig ein Ende haben soll, begründen die Unionsinnenminister mit einem ersten Evaluierungsbericht zum KCanG vom September, über den auch LTO berichtet hatte. Danach zeichneten sich bei den Anbauvereinigungen "gravierende Fehlentwicklungen" ab. In der IMK-Vorlage heißt es, "dass nach dem Bericht die Produktion von Cannabis in Anbauvereinigungen im Jahr 2024 weniger als 0,1 Prozent des Gesamtbedarfs in Deutschland ausmachte". Auch sei es erforderlich, die im KCanG vorgesehene Rechtsform des nichtwirtschaftlichen Vereins auf ihre praktische Eignung zu überprüfen, unter anderem im Hinblick auf fehlende Rechnungslegungsverpflichtungen.

Um den Schwarzmarkt effektiv einzudämmen, hatte sich die Ampel ursprünglich einmal vorgenommen, Cannabis in staatlich lizenzierten Fachgeschäften oder in Apotheken abzugeben. Unter anderem aufgrund europarechtlicher Bedenken nahm sie von diesem Plan allerdings Abstand.

"Erhebliche Reduzierung" der Besitzmengen 

Ran wollen die Innenminister schließlich auch an die erlaubten Cannabis-Besitzmengen. In der Beschlussvorlage heißt es: "Die IMK stellt schließlich fest, dass die derzeit gültige monatliche Abgabehöchstmenge von 50 Gramm Cannabis pro Person deutlich über der Menge eines üblichen Gelegenheitskonsums liegt. Sie hält eine erhebliche Reduzierung für erforderlich. Sie stellt weiter fest, dass die Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum zu hoch ist und die Ermittlungsarbeit in Bezug auf illegalen Cannabishandel behindert."

Aus dem Evaluierungsbericht vom September lässt sich diese Forderung allerdings nicht herleiten: Aus den bislang verfügbaren Daten lasse sich derzeit hinsichtlich geltender Besitz- und Weitergabemengen von Cannabis kein dringender Handlungsbedarf erkennen, so die Wissenschaftler.

Zitiervorschlag

Beschlussvorlagen der IMK: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58721 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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