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OVG NRW zu möglichen Atomwaffen in Deutschland: Lagerung ist politische und keine rechtliche Frage

13.05.2013

Die Friedensaktivistin Elke Koller ist mit ihrer Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen auf dem Nato-Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz auch vor dem nordrhein-westfälischen OVG gescheitert. Der 4. Senat habe die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des VG Köln abgelehnt, teilte das OVG in Münster am Freitag mit.

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Koller wollte mit ihrer Klage erreichen, dass die auf dem Fliegerhorst Büchel vermuteten amerikanischen Atomwaffen abgezogen werden. Darüber hinaus wollte sie der Bundeswehr jede Beteiligung am Umgang mit nuklearen Waffen (sogenannte "nukleare Teilhabe") gerichtlich untersagen lassen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte die Klage als unzulässig abgewiesen. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen nun an. Nach der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts sei das Vorhalten von Atomwaffen für Fälle einer extremen Notwehrsituation nicht völkerrechtswidrig.

Die Einschätzung, ob eine existenzielle Gefährdung des Staates die Lagerung rechtfertige, obliege den politischen Entscheidungsträgern und entziehe sich einer Beurteilung durch die Verwaltungsgerichte. Die Risiken einer solchen verteidigungspolitischen Entscheidung habe die Klägerin grundsätzlich hinzunehmen, argumentierten die Richter (Az. 4 A 1913/11).

Auf dem Fliegerhorst Büchel wurde 1958 ein Jagdbombergeschwader aufgestellt und der NATO unterstellt. Dort befinden sich auch zwei Staffeln der US Air Force, die nach Medienberichten über zehn bis 20 Atombomben verfügen sollen, die unterirdisch gelagert werden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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OVG NRW zu möglichen Atomwaffen in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8712 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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