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djt-Beschlüsse zum Sozialrecht: Krankenkassen sollen Fusionskontrolle unterliegen

20.09.2012

Die Abteilung Sozialrecht des 69. DJT in München will die Kassen einer Fusionskontrolle unterstellen, Wahltarife und Zusatzleistungen abschaffen. Dagegen konnte sich die Forderung, gleich das gesamte duale System aufzugeben, nicht durchsetzen.

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Für den Vorschlag des Regensburger Sozialrechtlers Thorsten Kingreen, das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ganz abzuschaffen, war die Zeit wohl noch nicht reif. Dagegen war man sich einig, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch zwischen den Krankenkassen gelten zu lassen, um den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu stärken.

Davon ausnehmen wollen die Sozialrechtler allerdings die zwingenden Maßnahmen von Kassen, Verbänden und Gemeinsamem Bundesausschuss, die dem Versorgungsauftrag dienen. Nicht gelten soll das GWB auch dann, wenn die Kassen andernfalls ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen könnten.

Zukünftig sollen damit auch freiwillige Zusammenschlüsse von Krankenkassen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegen. Die Kartellbehörden und Zivilgerichte sollen dabei auch für das Notifizierungs- und Erlaubnisverfahren zuständig sein, für dessen Einführung sich der Juristentag ausspricht.

Qualität statt Quantität: Kein Wahltarif bei Nichtinanspruchnahme und keine Zusatzleistungen

Für Mitgliederwerbung oder den Erhalt der bestehenden Vertragsverhältnisse sollen die Versicherer zukünftig dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterliegen. Für entsprechende Streitigkeiten sollen die Zivilgerichte nach der Zivilprozessordnung zuständig sein.

Den Wettbewerb wollen die Sozialrechtler vor allem durch einen Qualitätswettbewerb stärken. Im ambulanten Bereich soll die Qualität verstärkt gemessen werden, auch eine verbesserte Information der Versicherten fordert der Juristentag.

Die Wahltarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen wollen die Juristen abschaffen. Auch Zusatzleistungen sollen die Versicherer künftig nicht mehr anbieten dürfen, damit die Versicherten die Leistungen künftig einfacher vergleichen können. Erhalten wollen die Juristen aber den Beitragswettbewerb durch Zusatzbeiträge.

Beim Vertragsarztrecht empfiehlt der Deutsche Juristentag (DJT), bestehende wettbewerbliche Ansätze weiterzuentwickeln, und fordert weitgehende Wahlfreiheit der Patienten. Abschaffen wollen die Juristen die gegenwärtige Regelung über die hausarztzentrierte Versorgung.

mm

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djt-Beschlüsse zum Sozialrecht: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7134 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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