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Tankrabatt, Krisenprämie und Verschärfungen im Kartellrecht: So rea­giert die Bun­des­re­gie­rung auf hohe Sprit­p­reise

von Hasso Suliak

13.04.2026

PK zu den Ergebissen des Koalitionsausschusses

Die Spitzen von CDU,CSU und SPD haben sich auf Maßnahmen verständigt, u.a. um die Bürger wegen der hohen Spritpreise zu entlasten. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Der Koalitionsausschuss hat sich angesichts hoher Energiepreise auf Maßnahmen verständigt. Gewinne der Mineralölkonzerne könnten abgeschöpft werden. Auch in anderen Politikfeldern gibt es Einigungen, etwa beim Verbrenneraus.
 

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Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf Maßnahmen verständigt, um die Effekte aktueller Krisen in der Welt abzumildern und die Bürger zu entlasten. Im Mittelpunkt der Bemühungen stand dabei eine unmittelbare Reduzierung der Spritpreise. Hier will die Koalition jetzt ein "Energiesofortprogramm" umsetzen. 

Weitere Themen des am Sonntag tagenden Koalitionsausschusses waren die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung, das Verbrenneraus sowie die Auflösung der finanziellen Handlungsbedarfe der Bundeshaushalte 2027 und 2028. "Ziel der Koalition sind Maßnahmen, um kurzfristig Abhilfe in akuten Krisenthemen zu schaffen und andererseits strukturelle Reformen einzuläuten", heißt es im LTO vorliegenden Ergebnispapier des Koalitionsausschusses (Stand 13.04.26, 8:07 Uhr).

Spritsteuer wird für zwei Monate gesenkt

Hier ein Überblick über die Beschlüsse:

Im Rahmen eines Energiesofortprogramms sollen Verbraucher und Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Dafür werden die Energiesteuern bei Diesel und Benzin um jeweils circa 17 Cent brutto pro Liter begrenzt auf zwei Monate gesenkt.

In einer ersten Reaktion kritisierten Wirtschaftswissenschaftler und Umweltverbände die Maßnahme. DIW-Präsident Marcel Fratzscher nannte die Maßnahme kontraproduktiv. "Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, da sie den notwendigen Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt und damit den Preisdruck an anderer Stelle eher verstärken kann."

Vom Verbraucherzentrale Bundesverband hieß es: "Ob der teure Tankrabatt tatsächlich bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, ist fraglich. Deshalb ist ein Tankrabatt 2.0 aus Verbrauchersicht keine gute Idee." Greenpeace kritisierte: "Die Senkung der Energiesteuer begünstigt besonders die großen Spritschlucker", der BUND äußerte sich ähnlich.
 

Stärkung des Bundeskartellamts

Unterdessen will die Koalition das Geld, das dem Bundeshaushalt wegen der Entlastungen bei der Energiesteuer verloren geht, von den Mineralölsteuerunternehmen zurückholen: "Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen erfolgt durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen", heißt es.

Geplant sind vor diesem Hintergrund deutliche "Verschärfungen" im Kartellrecht. Im Zuge einer geplanten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll das Bundeskartellamt gestärkt und sein Handlungsbereich erweitert werden: "Es soll die Möglichkeit erhalten, auch Daten auf den der Abgabe an Letztverbraucher vorgelagerten Stufen zu erheben, um missbräuchliches Verhalten schneller festzustellen."

Zur Bereitstellung der hierfür notwendigen Daten sollen die Unternehmen der Branche gesetzlich verpflichtet werden. "Damit kann das Kartellamt auch besser feststellen, ob beim Übergang von einer Marktstörung in eine wirtschaftliche Normallage sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden", heißt es im Abschlusspapier.

Zudem wolle man darauf hinwirken, dass das Bundeskartellamt die im Jahr 2023 im Rahmen der 11. GWB-Novelle geschaffenen kartellrechtlichen Möglichkeiten von Abhilfemaßnahmen nach sogenannten Sektoruntersuchungen "bis hin zu Vorteilsabschöpfungen" konsequent verfolgt.

Im Rahmen von Sektoruntersuchungen prüft die Kartellbehörde, – wenn starre Preise oder andere Umstände dies vermuten lassen – ob der Wettbewerb in einem ganzen Sektor, beispielsweise dem Kraftstoffmarkt, eingeschränkt ist. Bisher endeten solche Untersuchungen lediglich mit einem Bericht des Kartellamts. Seit 2023 kann die Behörde nun aber verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen auch entflochten werden. Ausreichend ist seither bereits eine "Störung des Wettbewerbs".

SPD bekommt eine Art "Übergewinnsteuer"

Dass Mineralölunternehmen künftig "Vorteilsabschöpfungen" drohen könnten, dürfte vor allem wohl ein Erfolg für die SPD-Verhandler bedeuten. Das Instrument ähnelt dem Vorschlag einer Übergewinnsteuer, für die sich besonders SPD-Finanzminister Lars Klingbeil stark gemacht hatte. Begrüßt wurde die angekündigte Maßnahme am Montag sogleich auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): "Die angekündigten kartell- und steuerrechtlichen Maßnahmen folgen unserer Forderung nach einer Übergewinnsteuer", erklärte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Wer von der Krise profitiere, müsse zahlen.

Dagegen hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dieser laut Medienberichten eine "klare Absage" erteilt. Sie sei verfassungsrechtlich fragwürdig, so Reiche. Raffinerien, die eine solche Steuer zu zahlen hätten, seien in Deutschland zudem "ein wesentlicher Standortfaktor", betonte die Ministerin. Diese weiter zu schwächen, sei "das falsche Signal".

Unterdessen betonten die Koalitionsspitzen in ihrem Papier, dass es langfristig darum gehen müsse, das Energieangebot auszuweiten, um die Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren. "Dazu gehört auch die Nutzung heimischer Energiequellen, z.B. die Erschließung ausgewählter heimischer Gasvorkommen", heißt es. 

Grünes Licht für umstrittenes "Fracking"?

Was hier indes im Detail geplant ist, bleibt offen. Experten zufolge soll sich die Förderung des heimischen Erdgases allerdings nur dann wirklich lohnen, wenn sich die Koalition verständigen würde, das seit 2017 verbotene Fracking zu erlauben. Dabei geht es darum, an das in Schiefergestein enthaltene Erdgas heranzukommen. Hierzu wird das Gestein unter hohem Druck aufgebrochen ("gefrackt"). Hochumstritten und in Deutschland deshalb auch verboten ist die Methode aus Umweltschutz- und Klimaschutzgründen. Fracking führe zu einer Verschmutzung des Grundwassers, zur Freisetzung des Klimakillers Methangas und erhöhe das Risiko von Erdbeben, so die Kritik.

Aus der SPD gab es daher bislang eine klare Absage zu dem Instrument. "Gesetzesänderungen zugunsten fossiler Ressourcenförderungen seien der falsche Weg und müssten abgelehnt werden", so die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion zuletzt gegenüber dem Berliner Tagesspiegel. An dieser Stelle könnte sich im Koalitionsausschuss also die Union durchgesetzt haben. Zuletzt hatte sich der Wirtschaftsrat der CDU klar für das Fracking ausgesprochen. 

Krisenprämie für Beschäftigte

Als weitere Maßnahme angesichts der hohen Spritkosten plant die Koalition eine Entlastung von Arbeitnehmern durch eine Art Krisenprämie, die an die Corona-Zeit erinnert. Im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 konnten Arbeitgeber freiwillig ihren Beschäftigten einen Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. 

Wegen der hohen Tankpreise soll nun den Arbeitgebern 2026 ermöglicht werden, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen soll die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht werden. Wie stark die Erhöhung ausfällt, ist unklar. In der Diskussion ist hier eine Preiserhöhung von zwei Euro pro Zigarettenpackung.

DGB-Vorsitzende Fahimi begrüßte die Maßnahme: "Die Entlastungsprämie kann Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird." Zudem regte Fahimi eine Verlängerung des Bezugszeitraums an. Dieser sei sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen.

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnt an, für eine solche Prämie brauche es ein ausreichend großes Zeitfenster, um Vereinbarungen im Rahmen von Tarifverträgen treffen zu können. Das laufende Jahr sei dafür angesichts der üblichen Zeitpläne für Tarifverhandlungen viel zu kurz, zumal es in vielen Branchen gerade erst Abschlüsse gegeben habe, heißt es bei der BDA. Bei den Arbeitgebern habe es große Verwunderung gegeben, dass diese Maßnahme nicht mit den Tarifvertragsparteien vorher abgestimmt war, wie es bei der Inflationsausgleichsprämie der Fall gewesen sei. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter warnte außerdem: “Es ist unrealistisch davon auszugehen, dass alle Unternehmen die Prämie zahlen können. Die Wirtschaftslage ist zu angespannt.”

Weniger Leistungen von der GKV?

Weiter will die Koalition die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung angehen: Deren Ausgaben sollen begrenzt und an den Einnahmen ausgerichtet werden. Verschiedene Faktoren hätten in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich die Ausgaben der GKV in nahezu allen Leistungsbereichen sehr dynamisch entwickelt und deutlich von den Einnahmen entkoppelt haben. Nach aktuellen Prognosen würde die daraus resultierende Deckungslücke bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.

Wie genau eine Ausgabenbegrenzung erreicht werden soll, ließen die Koalitionäre jedoch offen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte Korrekturen allerdings "auch im Leistungsangebot" an. Bei dem Vorhaben soll es schnell gehen: Am 29. April soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen. "Wir werden das Gesetzgebungsverfahren vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abschließen", lautet die Ansage.

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Einigung beim Verbrenneraus

Einig sind sich Union und SPD schließlich auch beim Verbrenneraus. Die EU-Kommission habe ein neues Gesetzgebungsverfahren eröffnet und dabei auch wesentliche Elemente des Vorschlags der Bundesregierung aufgegriffen, heißt es nun im Abschlusspapier. "Zentral ist dabei der neue Ansatz der Technologieoffenheit: im Vorschlag der EU-Kommission ist angelegt, dass alle Antriebstechnologien, darunter auch Fahrzeuge mit Verbrennertechnologien, nach 2035 weiter neuzugelassen werden können. Dies wird begrüßt."

Die EU-Kommission hatte im Dezember vorgeschlagen, auch nach 2035 in der EU Autos mit Verbrennungsmotor neu zuzulassen – eine Abkehr vom eigentlich ausgehandelten Verbrenner-Aus. Im Juni wird der EU-Rat final über die Vorschläge abstimmen. Im Raum stand bislang immer eine Enthaltung Deutschlands in der Schlussabstimmung ("German Vote"). Nun haben sich Union und SPD immerhin auf eine gemeinsame Verhandlungsposition geeinigt. Unter anderem bedürfe es weiterer Anpassungen im Vorschlag zur CO2-Flottengrenzwerteverordnung.

Hier fordert Deutschland, dass Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen oder modernen Biokraftstoffen betrieben werden, im Rahmen der Flottenregulierung "unverzüglich" als Nullemissionsfahrzeuge angerechnet werden können. Die EU-CO₂-Flottenregulierung begrenzt den durchschnittlichen CO₂-Ausstoß von Neufahrzeugen (Pkw/leichte Nutzfahrzeuge), um Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Hersteller müssen verbindliche Grenzwerte einhalten, andernfalls drohen ihnen Strafzahlungen.

Auch sogenannte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverstärker sollen nach dem Willen von CDU, CSU und SPD weiter möglich sein. Die Verschärfung des Rechenfaktors ("Utility Factors") ab 2027 muss ausgesetzt werden. Der Faktor zeigt an, wie gut Plug-in-Hybride zum Erreichen der Klima- und Flottenziele der Hersteller beitragen.
Bevor der EU-Rat über das verwässerte Verbrenneraus entscheidet, wird das Thema zuvor noch dem EU-Parlament zur Abstimmung gestellt.  

Mit Material von dpa
 

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Tankrabatt, Krisenprämie und Verschärfungen im Kartellrecht: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59710 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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