Beschlüsse der 96. JuMiKo: Jus­tiz­mi­nister lassen Anwälte auf­atmen

von Hasso Suliak

07.11.2025

Auf ihrer Herbsttagung haben die Justizminister den Vorschlag Bayerns abgelehnt, zugunsten von Rechtsschutzversicherern das RDG zu ändern und ihnen die Rechtsberatung zu erlauben. Ansonsten aber einigten sie sich auf diverse Beschlüsse.  

Ein Vorschlag Bayerns für die Herbstkonferenz der Justizminister (JuMiKo) an diesem Freitag in Leipzig hatte die Anwaltschaft in den letzten Wochen in helle Aufregung versetzt. Rechtsschutzversicherern sollten anwaltliche Rechtsberatung vornehmen dürfen. Bei Umsetzung dieser Idee könnten Versicherer erheblich Anwaltskosten einsparen. Aber soweit kommt es nun nicht. Nach LTO-Informationen lehnten auf der JuMiKo alle anderen 15 Länderressorts die von Bayern angeregte Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ab. Keine Einigung gab es auch, den Straftatbestand der “Politikerbeleidigung” nach § 188 Strafgesetzbuch (StGB) auf Medienschaffende auszuweiten

Verständigt haben sich die Justizressortchefs jedoch auf jede Menge anderer Beschlüsse: Etwa auf eine Änderung des Asylgesetzes. Diese soll ermöglichen soll, dass Gerichtsverfahren zukünftig nicht mehr nur nach Herkunftsstaaten bei einigen Gerichten zusammengefasst werden können, sondern nach den sog. Dublin-Zielstaaten. Dabei handelt es sich um Personen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist und die daher aus Deutschland in den zuständigen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden soll. Dadurch können Beschleunigungs- und Synergieeffekte geschaffen werden, die die gerichtlichen Verfahren im Bereich Asyl- und Ausländerrecht weiter beschleunigt. Sachsens Justizministerin Prof. Constanze Geiert (CDU) erklärte dazu: “Insbesondere mit Blick auf Rückführungen von Asylbewerbern, für die andere EU-Mitgliedstaaten rechtlich zuständig sind, sollten wir weiter auf Beschleunigung setzen. So können wir die Verwaltungsgerichte bei den sog. Dublin-Verfahren weiter entlasten und die Verfahrensdauer im Asyl- und Ausländerrecht deutlich verkürzen.”

Auch regten die Justizminister eine Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richter an. Die fehlende Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, soll ausdrücklich als zwingendes Berufungshindernis  für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in § 44a Absatz 1 Deutsches Richtergesetz aufgenommen werden. Insbesondere während der zurückliegenden Schöffenwahlen seien in Sachsen vermehrt Aufrufe zur Bewerbung um das Schöffenamt verschiedener Parteien und Gruppierungen bekannt geworden, die dem extremistischen Spektrum zuzuordnen waren, heißt es in der JuMiKo-Abschlusserklärung. 

Digitaler Identitätsmissbrauch im Fokus

Grundsätzlich gefolgt wurde einer Anregung Bayerns, den strafrechtlichen Schutz vor digitalem Identitätsmissbrauch zu überprüfen. Kriminelle schlüpften im Internet in die Identität einer anderen Person, um dann Dritte finanziell auszunehmen oder den Ruf ihrer Opfer zu ruinieren. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte dazu: "Daten und Informationen über Personen sind im Zeitalter der sozialen Medien häufig frei im Internet zugänglich. Damit wächst die Gefahr, Opfer von Identitätsmissbrauch zu werden. Der Diebstahl der Identität kann geahndet werden, beispielsweise als Verstoß gegen das Datenschutzrecht oder in Form der Datenhehlerei. Was fehlt, ist ein zielgenauer Schutz vor den teils gravierenden Folgen des Missbrauchs einer Identität." 

Das Bundesjustizministerium (BMJV) soll nun den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Strafrecht prüfen. Ursprünglich hatte Bayern in diesem Zusammenhang von einer “Schutzlücke” im Strafgesetzbuch (StGB) gesprochen. Im Gesetz fehle ein zielgenauer und effektiver Schutz vor den Folgen des Identitätsmissbrauchs. Im Strafrechtsausschuss, der die JuMiKo vorbereitet, war dieser Passus jedoch nach LTO-Informationen von anderen Ländern und dem BMJV moniert worden, so dass er am Ende herausgestrichen wurde. Gegenüber LTO erklärte ein Sprecher des BMJV: “Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beobachtet die Entwicklungen im Phänomenbereich des Identitätsmissbrauchs aufmerksam und hat den Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Kenntnis genommen.” Grundsätzlich verweise der JuMiKo-Beschluss aber selbst bereits auf eine Vielzahl von Vorschriften, die den Phänomenbereich beträfen und im Einzelfall bereits jetzt eine tat- und schuldangemessene Bestrafung ermöglichten.

Überprüft werden soll das StGB auf Wunsch der JuMiKo auch darauf, ob es sogenannten hybriden Angriffe auf Deutschland, also verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten, hinreichend gewappnet ist. Drohnenflüge über Flughäfen, Fake News auf nachgeahmten Internet-Seiten renommierter Nachrichtenportale nähmen zu. “Spionage, Sabotage und Desinformation haben sich zu einer ernsthaften Gefahr für unsere Demokratie entwickelt und werden gezielt eingesetzt, um Konflikte und Unsicherheit in Europa zu schüren. Viele Straftatbestände stammen noch aus der Zeit des Kalten Kriegs”, erklärte Eisenreich. Auf eine gemeinsame Initiative von Bayern, Niedersachsen, Berlin und Thüringen forderte die JuMiKo die Prüfung konkreter Maßnahmen wie die Einführung eines neuen Straftatbestands für Drohnenflüge mit Spionageverdacht.

Bildbasierte sexualisierte Gewalt  

Keine Mehrheit fand bei den Justizminstern hingegen die Forderung aus Nordrhein-Westfalen (NRW), sich intensiv mit bildbasierter sexualisierter Gewalt zu befassen*. Dabei geht es auch um Aufnahmen, bei denen z.B. zielgerichtet der bekleidete Po einer Frau gefilmt oder fotografiert wird, um sich daran gegebenenfalls sexuell zu erregen. Eventuelle Strafbarkeitslücken müssten hier geschlossen bzw. Taten sollten schuldangemessen strafrechtlich geahndet werden, hatte NRW vorgeschlagen. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte gleichwohl am Freitag an, bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorzulegen, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellt. “Wir tüfteln an der Norm, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten abzugrenzen”, sagte die SPD-Politikerin vor der JuMiKo im Interview des Deutschlandfunks. Die Gesellschaft müsse “klare Stoppschilder” aufstellen und sagen: “Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar". Auf Kritik, dass ein solches Verbot auch Straßenfotografie betreffen könnte, reagierte Hubig. Aus ihrer Sicht sei klar: Landschaftsfotos, auf denen zufällig eine Joggerin mit abgelichtet worden sei, sollten nicht strafbar werden. ”Wir wollen nicht die Sittenpolizei sein."

Als Beispiel nannte Hubig den Fall der Kölnerin Yanni Gentsch. Während sie im Februar joggte, hatte ein radfahrender Mann ihren Po gefilmt. Gentsch stellte den Mann zur Rede und filmte den Schlagabtausch, der seitdem tausendfach in sozialen Medien geklickt, geteilt und kommentiert wurde. Die Polizei habe ihr jedoch mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei, berichtete die Frau. “Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und für viele Frauen und zum Teil für Männer ein echtes Problem geworden ist, sagte Hubig. Frauen sollten sich frei bewegen können. ”Dass sie nicht überlegen: Kann ich abends da noch langgehen? Oder ist das unangenehm, muss ich mich anders anziehen?" 

Vergewaltiger-Netzwerke 

Wie LTO kürzlich berichtet hatte, plant man im BMJV zum Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt einen größeren Wurf, der auch die Thematik Vergewaltiger-Netzwerke erfassen könnte. Eine Initiative Niedersachesens, die dazu auffordert, Schutzlücken im StGB zu schließen, bekam bei der JuMiKo eine Mehrheit. “Es ist schier unerträglich, dass der Besitz – und unter bestimmten Voraussetzungen – auch die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos in Deutschland bislang straflos ist. Durch die rasante Verbreitung dieser Videos in Vergewaltigernetzwerken werden Frauen, die von ihren Partnern betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt wurden, ständig weiter reviktimisiert und zum Teil auch retraumatisiert”, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bei der gemeinsamen JuMiKo-Pressekonferenz. 

Das BMJV bereitet derzeit noch weitere Gesetzesänderungen vor, die auch den Ländern wichtig sind. So zum Beispiel auch eine Regelung im StGB, die das heimliche Verabreichen gesundheitsschädigender narkotisierender Mittel (sogenannte K.O.-Tropfen) zur Begehung von Straftaten ahnden soll. Hier liegt dem Bundestag ein Gesetzesvorschlag des Bundesrates vor, wonach derjenige, der bei der Begehung einer Raub- oder Sexualstraftat K.O.-Tropfen einsetzt, künftig mindestens zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden soll (BT-Ds. 21/551). Es ist aber davon auszugehen, dass die Bundesregierung hier selbst ein Signal setzen will, um das Feld bei dem Thema nicht den Ländern zu überlassen: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, ob sich Änderungen im Strafgesetzbuch empfehlen, um dem Unrechtsgehalt des Einsatzes von K.O.-Tropfen im Strafgesetzbuch Rechnung zu tragen", so der BMJV-Sprecher gegenüber LTO. Man werde zeitnah etwas vorlegen, sagte er. 

Weiter bekräftigen die Justizminister die Rechtssicherheit bei sogenannten Deepfakes zu schaffen und den Rechtsschutz zu verbessern. Geprüft werden müsse, inwieweit die besonderen Gefahren durch Deepfakes gesonderter Regelungen, insbesondere auch zur Rolle von Diensteanbietern, etwa im Rahmen eines künftigen Gesetzes gegen Digitale Gewalt, bedürften.

210 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte 

Am Rande der Jumiko trafen sich die Justizminister:innen auch zum siebten Bund-Länder-Digitalgipfel. Bei dem Treffen ging es mal wieder um die Förderung der Digitalisierung der Justiz im Rahmen eines neuen Pakts für den Rechtsstaat. Die Förderung von Digitalisierungsprojekten soll eine von drei “Säulen” des neuen Pakts für den Rechtsstaat bilden, den Bund und Länder schließen wollen. Für diese Digitalsäule wird der Bund in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils bis zu 70 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 210 Millionen Euro bereitstellen. Diese Mittel sollen aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ herangezogen werden. Im Fokus des Treffens stand die Frage, wie die Verteilung der Mittel erfolgen soll. Hierzu verabschiedeten die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung.

Die auf der JuMiKo gefassten Beschlüsse finden Sie hier.

Mit Material von dpa. 

*In einer ersten Fassung des Artikels (korrigiert am 8.11., 21:05 Uhr) stand fehlerhaft, dass die JuMiKo die strafrechtliche Überprüfung von bildbasierter sexualisierter Gewalt gefordert habe.   

Zitiervorschlag

Beschlüsse der 96. JuMiKo: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58566 (abgerufen am: 13.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag

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