US-Berufungsgericht bestätigt: Trump darf Twitter-Nutzer nicht blo­ckieren

10.07.2019

US-Präsident Donald Trump ist nicht gerade dafür bekannt, offen mit Kritik umzugehen. So auch auf Twitter: Dort hatte er etwa hundert User blockiert, deren Reaktionen ihm missfielen. Ein US-Gericht bestätigte nun, dass er das nicht darf. 

Der US-amerikanische Präsident Donald J. Trump darf Twitter-Nutzer nicht wegen kritischer Tweets oder Antworten blockieren. Ein Berufungsgericht bestätigte am Dienstag eine gleichlautende Entscheidung eines New Yorker Bezirksgerichts. 

Trump hatte zugegeben, etwa hundert Twitter-User geblockt und so von der Interaktion mit seinem Twitter-Account ausgeschlossen zu haben. Grund dafür waren kritische Tweets über ihn oder seine Politik. Seine Anwälte hatten vor Gericht argumentiert, dass es sich bei Trumps Twitter-Account nicht um einen Regierungsaccount, sondern um seinen Privataccount handele. Der erste Verfassungszusatz, der die Meinungsfreiheit garantiert, sei deshalb nicht anwendbar. 

Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Der Account des Präsidenten sei ein "öffentliches Forum". Zwar müsse der Präsident nicht jedem Nutzer zuhören, dürfe aber auch keine Meinungen selektieren, wenn er seinen Account für die Öffentlichkeit öffne. Tue er dies doch, stelle das eine Verletzung des ersten Verfassungszusatzes dar. 

Am Ende des Urteils wandte sich das Gericht noch einmal an die amerikanische Öffentlichkeit und an Trump selbst. Debatten seien, auch wenn sie manchmal unangenehm sein mögen, etwas Gutes, betonte das Gericht. Die beste Antwort auf unliebsame Äußerungen über öffentliche Angelegenheiten seien mehr Äußerungen, nicht weniger. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

US-Berufungsgericht bestätigt: Trump darf Twitter-Nutzer nicht blockieren . In: Legal Tribune Online, 10.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36411/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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