Nach Verurteilung wegen Vergewaltigung: Beru­fungs­ver­fahren im Fall Høiby

10.09.2026

Der älteste Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit bekommt seinen Berufungsprozess. Wann neu verhandelt wird, ist noch unklar. Es geht um den Teil der Verurteilung, der sich auf zwei vorgeworfene Vergewaltigungen und Misshandlung bezieht.

Nach dem Urteil gegen Marius Borg Høiby hat ein Gericht dessen Berufung zugelassen. Er ist der Sohn von Norwegens Königin Mette-Marit. "Das Berufungsgericht wird umgehend mit den Vorbereitungen für das Verfahren beginnen", hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest. Høibys Verteidiger Petar Sekulic sagte dem Fernsehsender NRK, er habe die Entscheidung erwartet und sei zufrieden.

Høiby war im Juni wegen zwei Vergewaltigungen nach norwegischem Recht, häuslicher Gewalt und einer ganzen Reihe weiterer Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gegen die Verurteilung wegen der beiden Vergewaltigungen sowie der Misshandlung einer Ex-Freundin hatte der 29-Jährige Berufung eingelegt. 

Ein Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr stattfinden. Momentan befindet sich Høiby in Untersuchungshaft. Diese verbringt er aber mit elektronischer Fußfessel im Zuhause der norwegischen Königsfamilie, Gut Skaugum. Nach dem Tod seines Zieh-Opas, des norwegischen Königs Harald V., vor knapp zwei Wochen hatte er mehrfach Ausgang bekommen. Auch an dem Begräbnis des Monarchen am Mittwoch durfte er teilnehmen.

dpa/sjm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Verurteilung wegen Vergewaltigung: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60845 (abgerufen am: 07.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen