Berufsrecht: DAV gegen "Zentralabitur" für Fachanwälte

mbr/LTO-Redaktion

23.09.2010

Die Satzungsversammlung der Anwaltschaft will den Gesetzgeber auffordern die Bundesrechtsanwaltsordnung dahingehend zu ändern, dass den Kammern für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung eine echte Prüfungskompetenz eingeräumt wird. Der DAV sprach sich am Rande des Deutschen Jursitentages  dagegen aus.

Das bestehende Fachanwaltsystem habe sich bewährt. Eine Flexibilisierung der bestehenden Regelungen begrüße der Deutsche Anwaltverein (DAV) hingegen. So gelte es, die allgemeinen und gerichtlichen Fallzahlen zu reduzieren, um jungen Kolleginnen und Kollegen den Zugang zu erleichtern. "Es nützt dem Nachwuchs nichts, wenn ein 'Zentralabitur' eingeführt wird, anstelle dass die tatsächlichen Probleme beim Nachweis der praktischen Erfahrungen gelöst werden", so DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer. Zudem würde die Einrichtung einer bundesweiten zentralen Aufgabenkommision die Bürokratie der anwaltlichen Selbstverwaltung erhöhen.

Begründet werden die Forderungen nach einem "Zentralabitur" für Fachanwälte mit teilweise mangelnder Qualität der Anbieter von Fachanwaltskursen. Der DAV hält dem entgegen, dass der Wettbewerbsdruck die Anbieter im eigenen Interesse anhalte, für eine qualitative Ausbildung zu sorgen. Als flankierende Maßnahme komme auch ein System der Akkreditierung von Kursveranstaltern in Betracht.

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"Wir brauchen Nachwuchs!"

Zitiervorschlag

mbr/LTO-Redaktion, Berufsrecht: DAV gegen "Zentralabitur" für Fachanwälte . In: Legal Tribune Online, 23.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1531/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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