Nach der Wiederholungswahl: Trotz neuer Mehr­heiten weiter Geld für Stadträte

23.03.2023

Durch die Berliner Wiederholungswahl haben sich die Mehrheitsverhältnisse auch in den Bezirken verändert. Nun soll ein Gesetz Neuwahlen ermöglichen und zugleich Bezüge sichern.

Die Neubesetzung der Berliner Bezirksämter nach der Wiederholungswahl wird per Gesetz geregelt. Es sieht vor, dass Bürgermeister und Stadträte von den Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt werden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse bei der Wahlwiederholung am 12. Februar geändert haben.

Geregelt wird auch, dass Bürgermeister und Stadträte, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter bezahlt werden und in voller Höhe ihre bisherigen Bezüge erhalten. Bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag stimmten CDU, SPD, Grüne und Linke für die gesetzliche Regelung, die AfD stimmte dagegen.

Die Wiederholungswahl war notwendig, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahlen in ganz Berlin wegen zahlreicher Pannen für ungültig erklärt hatte.

Brinker (AfD): Bezirksamtsmitglieder werden bei voller Bezahlung in den Urlaub geschickt

AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker kritisierte, das Gesetz erlaube es, die betreffenden Bezirksamtsmitglieder bei voller Bezahlung in den Urlaub zu schicken. "Den Steuerzahler wird diese Regelung ein Vermögen kosten", so die AfD-Politikerin. "Sie bedienen sich schamlos an Steuermitteln." Diese Regelung führe zu mehr Politikverdrossenheit.

Für die Linke hielt Stefan Zillich dagegen und warf Brinker Populismus vor. Die Rechtslage sei relativ klar: "Die gewählten Bezirksamtsmitglieder sind bis Ende der Wahlperiode im Amt", sagte er. "Das Ergebnis der Wiederholungswahl hat darauf keinen Einfluss." Gleichzeitig sei es notwendig, die neuen Mehrheitsverhältnisse abzubilden. "Deswegen haben wir diesen Weg gefunden. Wir ermöglichen die Neuwahl und stellen die bisherigen Amtsinhaber frei."

Schneider (SPD): Keine "goldenen Handschläge"

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Torsten Schneider betonte: "Es geht hier nicht darum, goldene Handschläge zu verteilen. Es geht hier um eine Rechtsabwägung, aber auch um eine menschliche Komponente." Schneiders CDU-Kollege Heiko Melzer begrüßte, dass mit der Regelung eine Gesetzeslücke geschlossen werde, räumte aber ein: "Es wäre besser gewesen, das vor der Wahl bereits zu klären."

Die Grünen-Abgeordnete Silke Gebel teilte diese Selbstkritik: "Ja, es hätte diese Regelung schon früher geben müssen", sagte sie. "Da können wir uns alle an die Nase fassen, dass wir das in diesem Vorwahlkampf nicht hinbekommen haben."

Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksverordnetenversammlungen haben sich durch die Wiederholungswahl zum Teil erheblich verändert. Wie bei der Abgeordnetenhauswahl hat die CDU in vielen Bezirken zugelegt. Die SPD verlor hingegen in allen Bezirksverordnetenversammlungen Stimmen und ist in keinem Bezirksverordnetenversammlung mehr stärkste Kraft.

In den zwölf Berliner Bezirken bilden jeweils ein Bürgermeister und fünf Stadträte das Bezirksamt. Bei der Besetzung kommen mehrere Parteien zum Zug, nicht nur die, die in der Bezirksverordnetenversammlung eine Zählgemeinschaft genannte Koalition bilden. Vorgeschlagen werden die Mitglieder des Bezirksamts von den Fraktionen in den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen.

dpa/bit/LTO-Redaktion

Nach Leser-Hinweis korrigiert am 27.03.2023, 16 Uhr.

Zitiervorschlag

Nach der Wiederholungswahl: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51387 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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