Nach dem Nachtflug-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirft einer der unterlegenen Kläger dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Rubel am Freitag Befangenheit vor. Eine "zumindest moralische Verbundenheit" des Richters mit den Interessen der Luftverkehrswirtschaft sei "nicht gänzlich auszuschließen".
Der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD), schrieb am Freitag in einer Pressemitteilung über Rubels Urteil: "Wenn er dann auch noch den Schutz der Nachtruhe hinter die Verkehrsinteressen zurücktreten lässt, dann flammt in meinen Augen ein 'böser Schein' der Befangenheit auf."
Blankenfelde-Mahlow hatte gemeinsam mit anderen umliegenden Gemeinden sowie Anwohnern erfolglos versucht, am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein striktes Nachtflugverbot für den künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld durchzusetzen. Das BVerwG genehmigte am Donnerstag nächtliche Flüge hingegen auch in den so genannten Randzeiten. Der neue Hauptstadtflughafen in Berlin-Schönefeld kann so ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen.
Nähe zur Luftverkehrswirtschaft
Rubel - früher Verwaltungsrichter in Hessen und noch heute Honorarprofessor an der Universität Gießen - sei für sein Amt vom damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) vorgeschlagen worden, hob Baier hervor. Es sei bekannt, dass Koch "eine nicht gerade ablehnende Haltung zur Luftverkehrswirtschaft hat".
dpa/asc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Fluglärm vor dem BVerwG: Die Grundrechte machen zu wenig Krach
BVerwG zum Berliner Flughafen: Weiterhin viel Lärm um Lärm
BVerwG zum Berliner Flughafen: Nächtliche Flüge sind erlaubt
Berliner Flughafen: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4561 (abgerufen am: 07.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag