Die Staatsanwaltschaft sieht weiterhin Pflichtverletzungen des Berliner Ex-Bankmanagers und früheren CDU-Politiker Klaus Landowsky in seiner Position als früherer Vorstandsvorsitzender der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG (Berlin Hyp).
Im zweiten großen Prozess um die Berliner Bankenaffäre hatte das Landgericht (LG) Berlin Landowsky und elf weitere frühere Banker am Montag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Sie mussten sich wegen Immobilienfonds einer Tochter der Bankgesellschaft verantworten, die dem damals landeseigenen Unternehmen Verluste in Millionenhöhe eingebracht haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt selbst auf Freispruch plädiert, weil sie im Prozess keinen konkreten Schaden nachweisen konnte. Ihre Revision begründete die Anklagebehörde nun damit, dass die Beweisaufnahme zu früh beendet worden sei.
Während des Untreue-Prozesses hatte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2010 in einem ähnlichen Strafverfahren die Anforderungen für eine Untreue-Verurteilung erhöht, die dann auch Maßstab für das Landowsky-Verfahren wurden. So müssen nun konkrete Untreueschäden zum Zeitpunkt der Tat nachgewiesen werden. Den Antrag der Anklagebehörde, dazu einen Sachverständigen vorzuladen, hatte das LG abgelehnt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Berliner Bankenskandal: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2543 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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