Der Berliner Verfassungsschutz darf bisher nicht darüber informieren, ob zum Beispiel die AfD als Verdachtsfall geführt wird. Das führt zu Widersprüchen und soll deshalb geändert werden. Andere Bundesländer haben so eine Regelung schon.
Berlins Verfassungsschutz soll nach Plänen der schwarz-roten Koalition künftig öffentlich sagen dürfen, welche Organisationen als extremistische Verdachtsfälle gelten. Bisher ist das nur der Fall, wenn Organisationen als "gesichert extremistisch" eingestuft werden. "Wir werden das Berliner Verfassungsschutzgesetz noch in diesem Jahr anpacken", sagte der zuständige Fachpolitiker der CDU-Fraktion, Stephan Lenz, dem Tagesspiegel am Sonntag. "Unter anderem ist es hier Ziel, auch die sogenannte Verdachtsberichterstattung im Sinne des Verfassungsschutzrechts zu ermöglichen."
Beispielsweise für den Bund ist eine entsprechende Regelung in § 16 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) enthalten. Der Berliner Landesverfassungsschutz müsse – wie in anderen Bundesländern bereits möglich – mitteilen dürfen, welche Gruppen und Vereinigungen als Verdachtsfälle für extremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft und beobachtet werden, fügte Lenz hinzu. Bisher ist das in Berlin nicht möglich, denn dort ist der Verfassungsschutz keine eigenständige Behörde, sondern eine Abteilung in der Senatsverwaltung für Inneres, geführt von Abteilungsleiter Michael Fischer.
Erst wenn eine Gruppe oder Vereinigung als gesichert rechtsextremistisch gilt, darf der Verfassungsschutz dies öffentlich mitteilen. In anderen Bundesländern kann dagegen schon die Einstufung als Verdachtsfall öffentlich werden. Gibt es so eine Regelung nicht, kann das zu Widersprüchen führen: So hat etwa das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden für die AfD in Hessen entschieden, dass diese zwar zu Recht als Verdachtsfall eingestuft wurde und dementsprechend beobachtet werden dürfe. Gleichzeitig hätte dies jedoch nicht durch eine offizielle Pressemitteilung publik gemacht werden dürfen.
So liegt der Fall auch in Berlin: Laut Tagesspiegel wurde 2021 in der Hauptstadt durch Sicherheitspolitiker bekannt, dass die Verfassungsschutzabteilung in der Senatsverwaltung für Inneres die AfD als Verdachtsfall führt. Öffentlich äußerte sich die Senatsverwaltung dazu nicht, eben weil sie es nicht darf. Das soll sich nun ändern. Auf eine Klage der AfD hin entschied das Oberverwaltungsgericht übrigens, dass die Verwaltung nicht zu einem Dementi verpflichtet sei.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Berlin plant Gesetzesänderung: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53901 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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