Wenige Tage vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach ermittelt. Dabei soll es um das Vergabeverfahren bei einem Klinikverkauf gehen, doch die Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt.
Nachdem Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach bekannt geworden sind, hat seine Partei weitere Details genannt. Demnach habe es "über den Jahreswechsel den Versuch einer Spende an die SPD Berlin in Höhe von 9.900 Euro" gegeben, teilte Schatzmeister Fabian Fischer mit. "Auf Weisung unseres Spitzenkandidaten wurde umgehend entschieden, diese Spende abzuweisen", sagte Fischer.
Es soll um den Verkauf einer Klinik in der Region Hannover gehen, die als Vergabeverfahren ausgestaltet war. Krach ist dort als Regionspräsident derzeit für den Wahlkampf beurlaubt. Wie der rbb zuvor berichtete, soll ein Unternehmer am 29. Dezember 2025 9.900 Euro auf das Konto der SPD Berlin überwiesen haben. Der Unternehmer war laut dpa mit seinen Geboten später nicht erfolgreich.
Krach soll am 7. Januar von der SPD-Landesgeschäftsführung informiert worden sein und die Rücküberweisung am Tag danach angeordnet haben, hieß es in dem rbb-Bericht. Das Geld sei am 9. Januar an den Absender zurücküberwiesen worden. Ein Sprecher der Berliner SPD bestätigte die Angaben. Den Vorwurf der Beeinflussung wies der Berliner SPD-Spitzenkandidat als haltlos zurück. Er habe "in keinster Weise irgendeine Summe von diesem Bieter, weder privat noch als SPD-Landesvorsitzender, jemals angenommen".
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt derzeit gegen Krach. Am Mittwoch waren mehrere Räumlichkeiten in Hannover und Berlin durchsucht worden.
Brisanter Zeitpunkt für Ermittlungen
In Berlin wird in anderthalb Wochen ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Krach war im Sommer 2025 aus Hannover nach Berlin gewechselt, um Spitzenkandidat für die SPD zu werden. Von seiner bisherigen Tätigkeit als Regionspräsident ließ er sich beurlauben.
Aus seiner Partei bekommt Krach Rückendeckung. Er habe am Mittwoch, als die Vorwürfe bekannt wurden, sowohl im geschäftsführenden Landesvorstand als auch in der Fraktion sehr ausführlich berichtet, sagte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) dem rbb. Er habe noch einmal betont, dass die Vorwürfe haltlos seien, und dies auch mit Fakten begründet. Man habe "keinen Anlass, an der Wahrheit seiner Aussagen zu zweifeln", so Giffey.
Durchsuchungen bei der SPD kurz vor einer Wahl: Der Fall erinnert an umstrittene Ermittlungen bei SPD-geführten Bundesministerien kurz vor der Bundestagswahl 2021.
Krach wurde auch das Handy abgenommen
Am Rande eines Wahlkampftermins schilderte Krach die Durchsuchung bei ihm zu Hause in Berlin. Morgens hätten die Ermittler geklingelt, von seiner Wohnung sei er herunter zur Haustür gegangen. Er sagt: "Ich hatte gerade die Innensenatorin am Telefon, weil wir über den Hauptstadtfinanzierungsvertrag gesprochen haben, und in der Sekunde nahm mir jemand das Handy vom Ohr". Drei, vier Leute seien auf ihn zugestürmt: "Das macht was mit einem", so der Politiker. Krach verwies zudem darauf, dass seine Kinder und seine Frau "alles mitbekommen" hätten.
Zur Frage, ob der Zeitpunkt der Ermittlungen kurz vor der Kommunalwahl in Niedersachsen und der Berlin-Wahl für sie zumindest merkwürdig sei, sagte Giffey: "Also der Zeitpunkt ist schon sehr speziell". Man wundere sich auch über die Art und Weise, etwa dass sein Zuhause durchsucht und ihm das Handy weggenommen worden sei. "Es besteht ja keine Fluchtgefahr bei ihm", so Giffey. Sie wolle darüber aber nicht urteilen.
Für die Hausdurchsuchung bei Krach musste die Staatsanwaltschaft nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) den Anfangsverdacht bejahen. Die Maßnahme muss dem Zweck dienen, den Verdächtigen zu ergreifen oder Beweise zu ermitteln. Gleichwohl ist eine Hausdurchsuchung ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte und bedarf grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses.
Die Sicherstellung des Handys dürfte sich nach § 94 StPO richten. Entscheidend ist nach § 94 Abs. 1 StPO, ob es als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein kann. Es reicht ebenfalls der Anfangsverdacht. Eine mögliche Auswertung der Handydaten wäre eine weitere Maßnahme und ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2. Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Die Staatsanwaltschaft äußerte sich bisher nicht zu konkreten Vorwürfen und verwies auf die Unschuldsvermutung.
sjm/dpa/LTO-Redaktion
Kurz vor der Wahl in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60844 (abgerufen am: 07.10.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag