Der Berliner Regierungschef Wegner und Bildungssenatorin Günther-Wünsch sind ein Paar, wie kürzlich bekannt wurde. Das ist nicht verboten. Aus Transparenzgründen soll es für diesen wie zukünftige Fälle solcher Art aber eine neue Regel geben.
Vergangene Woche haben Berlins regierender Bürgermeister Kai Wegner und die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (beide CDU) ihre Liebesbeziehung öffentlich gemacht. Vertreter:innen der Grünen, SPD und Linke im Berliner Senat forderten daraufhin, dass Transparenz darüber hergestellt wird, wie trotz der Beziehung berufliche und private Interessen getrennt werden können.
Wegner und Günther-Wünsch wollen ihre Ämter nach Angaben einer Senatssprecherin in strikter Trennung von Privatem und Dienstlichem weiterführen. Wegner selbst habe eine Regeländerung vorgeschlagen, mit der dies gelingen soll.
Interessenskonflikte in seiner und ähnlichen Konstellationen sollen dadurch vermieden werden, dass Wegner seine Rolle als Vermittler bei Streitfällen zwischen den Fachverwaltungen abgibt, sofern die Bildungsverwaltung betroffen ist. In so einem Fall soll stattdessen Bürgermeister Stefan Evers (CDU) einspringen. Befände sich Evers seinerseits in einer solchen Konstellation, werde Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) in Streitfällen zuständig sein.
Eine entsprechende Änderung der Senatsordnung wird laut Angaben der Senatssprecherin auf ihre Umsetzung hin geprüft.
hes/dpa/LTO-Redaktion
Berlin: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53592 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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