Besoldungsreparaturgesetz geplant: Mehr als eine Mil­li­arde Euro Nach­zah­lung für Ber­liner Beamte

28.08.2026

Finanzsenator Evers sieht Berlin vor einer komplexen Aufgabe: Bis März 2027 muss das Besoldungsrecht für Beamte neu geregelt werden, weil eine Entscheidung des Verfassungsgerichts das verlangt. Auch für andere Bundesländer wird es teuer.

Auf den Stadtstaat sollen Nachzahlungen an Beamte in einer Größenordnung von mehr als einer Milliarde Euro zukommen. Davon geht jedenfalls der Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) aus. "Es gibt keinen präzisen Betrag", sagte Evers im Abgeordnetenhaus.

"1,2 Milliarden Euro wären das, was ich kraft heutiger Schätzungen prognostizieren könnte." Dabei würden nur diejenigen Beamten eine Nachzahlung bekommen, die gegen ihre Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020 Widerspruch eingelegt haben. Im April hatte die Finanzverwaltung zunächst mit einem Betrag von um die 500 Millionen Euro gerechnet. 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte Mitte September 2025 entschieden, dass das Land Berlin Beamte zum Teil jahrelang zu schlecht bezahlt hat. Die entsprechenden Regelungen im Besoldungsrecht waren von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.

Berlin dürfte mittelfristig nicht das einzige Bundesland sein, das einen dicken Batzen nachzahlen muss: Das BVerfG hat in seiner wegweisenden Entscheidung einen neuen Maßstab für die Beamtenbesoldung entwickelt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Besoldung in mehreren Bundesländern gegen diese Vorgaben verstößt und auch dortige Beamte mit einer beachtlichen Nachzahlung rechnen dürfen. "Ein Urteil [sic!], das uns in seiner Tragweite und auch in seiner vollständigen Neuausrichtung der Grundsätze der Beamtenbesoldung alle miteinander überrascht hat", kommentiert der Finanzsenator die BVerfG-Entscheidung.

Womöglich sogar Nachzahlung an alle Beamten

Hinzu komme neue Rechtsprechung, die dafür sorgen könnte, dass sogar solche Beamte, die nicht gegen ihre zu niedrige Besoldung vorgegangen sind, eine Nachzahlung bekommen. Vor Gericht werde immer öfter um die Reichweite von Widersprüchen und die Strahlkraft der BVerfG-Entscheidung gestritten. 

So oder so: Evers sagte, die Finanzverwaltung habe sofort begonnen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum März kommenden Jahres eine Beschlussfassung des Landesparlaments zu ermöglichen. Das sei zwingend erforderlich, um den Urteilen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen, so Evers. Der Finanzsenator sagte, es sei eine ausgesprochen komplexe Aufgabe, die verfassungsgemäße Besoldung für die Bezugsjahre zu errechnen und das auf die einzelnen Besoldungsgruppen herunterzubrechen. 

Die Finanzverwaltung habe in den vergangenen Monaten einen Entwurf erarbeitet, der sich in der politischen Abstimmung befinde. Im Plenum des Landesparlaments wurde bisher noch nicht darüber beraten. Das Ziel ist ein sogenanntes Besoldungsreparaturgesetz, das im Abgeordnetenhaus beschlossen werden muss und das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 umsetzt. 

"Jetzt geht es um die Frage des politischen Ermessens, des politischen Gestaltungsspielraums, und das zu beantworten ist tatsächlich nicht Aufgabe der Verwaltung allein, dafür ist die Tragweite schlicht zu groß", sagte Evers.

dpa/sjm/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Besoldungsreparaturgesetz geplant: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60747 (abgerufen am: 04.09.2026 )

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