Nach Angriff auf jüdischen FU-Studenten: Berlin will Hoch­schul­ge­setz ver­schärfen

13.02.2024

Eine brutale, mutmaßlich antisemitisch motivierte Attacke auf einen jüdischen Studenten sorgte in Berlin für Entsetzen. Der Senat will nun für bestimmte Fälle die Exmatrikulation wieder einführen.

Als Konsequenz aus einem Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität (FU) will der Berliner Senat das Hochschulgesetz verschärfen. Die erst 2021 abgeschaffte Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten soll für bestimmte Fälle wieder eingeführt werden. Das teilte Senatssprecherin Christine Richter am Dienstag nach einer Senatssitzung mit. 

Berlin ist den Angaben zufolge das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zur Exmatrikulation von Studenten. Rot-Rot-Grün hatte eine solche Sanktionierung 2021 abgeschafft. Das geltende Hochschulgesetz (HSG) sieht gemäß § 16 Abs. 2 höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor. Um der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) Rechnung zu tragen, bedarf es für die Möglichkeit der Exmatrikulation einer expliziten gesetzlichen Regelung.

Der jüdische FU-Student Lahav Shapira war vor gut einer Woche mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein propalästinensischer Kommilitone soll ihn auf einer Straße in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem gezielten Angriff und einem antisemitischen Hintergrund aus.

Der Fall wühlte die Stadt, in der es wiederum auch immer wieder zur Billigung des Hamas-Terrorismus kommt, nach Bekanntwerden sehr auf und setzte auch die Leitung der FU unter Druck. Inzwischen belegte die FU den mutmaßlichen Angreifer für zunächst drei Monate mit einem Hausverbot.

Nach dem Angriff hatte Dr. Max Kolter bei LTO eine mögliche Exmatrikulation bzw. ein mögliches Hausverbot gegen den Angreifer umfassend analysiert.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Angriff auf jüdischen FU-Studenten: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53863 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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