Berliner Verfassungsschutz und AfD: Ber­liner Senat will keine Aus­kunft über AfD-Beo­b­ach­tung geben

08.09.2026

Berlins Grüne wollen wissen, ob der Verfassungsschutz die AfD beobachtet, was bisher unbekannt ist. Eigentlich darf die Behörde seit September auch über Verdachtsfälle informieren. Kurz vor der Wahl sieht die Innenverwaltung aber Grenzen. 

Kurz vor der Berlin-Wahl wollen die Grünen wissen, ob der Verfassungsschutz die AfD in der Hauptstadt im Blick hat. Doch die Innenverwaltung hält sich bedeckt: Wegen des Neutralitätsgebots und des Rechts aller Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb könne sich der Berliner Verfassungsschutz derzeit nicht öffentlich zu einzelnen Parteien äußern. 

Auslöser des Vorstoßes ist der Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt. Der Grünen-Fraktionschef und Spitzenkandidat für die Berlin-Wahl, Werner Graf, forderte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und den Berliner Verfassungsschutz auf, den Beobachtungsstatus der Berliner AfD offenzulegen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen müsse die Öffentlichkeit informiert werden. 

Neue Befugnis, schlechtes Timing 

Der Zeitpunkt ist politisch heikel und rechtlich interessant. Seit dem 1. September darf der Berliner Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht mehr nur über gesichert extremistische Bestrebungen informieren. Nach § 10 Abs. 1 des Berliner Verfassungsschutzgesetzes (VSG Bln) unterrichtet die Behörde die Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über verfassungsrelevante Bestrebungen und Tätigkeiten. Die neue Regelung erlaubt eine Unterrichtung bereits dann, wenn hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Bestrebung oder Tätigkeit vorliegen. 

Damit kann der Berliner Verfassungsschutz nun grundsätzlich auch sogenannte Verdachtsfälle öffentlich benennen. Genau darauf verweist Graf. Bis zur Reform durfte die Behörde die Öffentlichkeit erst informieren, wenn eine Partei oder Organisation als gesichert rechtsextremistisch eingestuft war.

Für die Berliner AfD ist eine solche Einstufung bislang nicht bekannt. Anders ist das nach dpa-Angaben bei mehreren anderen AfD-Landesverbänden: In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen gelten die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch. 

Grüne: AfD Berlin gefährdet Demokratie 

Graf hält die Berliner AfD trotzdem für einen Fall des Verfassungsschutzes. Die Partei vertrete ein völkisches Gesellschaftsbild, greife die Menschenwürde an, verbreite rassistische und rechtsextreme Narrative und stelle demokratische Verfahren immer wieder als illegitim dar, sagte er. Hinzu kämen enge Verbindungen zur extremen Rechten. Das Gesamtbild sei eindeutig. 

Die AfD äußerte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Vorstoß der Grünen und den Vorwürfen. 

Transparenz trifft Wahlkampfneutralität 

Die Innenverwaltung verweist dagegen auf die anstehenden Wahlen am 20. September. Gewählt werden das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen. Gerade in dieser Phase könne eine öffentliche Äußerung des Verfassungsschutzes zu einzelnen Parteien in den politischen Wettbewerb eingreifen. 

Damit zeigt der Streit eine Spannung, die durch die neue Gesetzeslage noch deutlicher wird: Einerseits soll der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit früher über mögliche extremistische Bestrebungen informieren können. Andererseits kann eine solche Information kurz vor einer Wahl erhebliche politische Wirkung entfalten. 

Der Mehrwert der Debatte liegt deshalb nicht nur in der Frage, ob die Berliner AfD beobachtet wird. Entscheidend ist auch, wann der Staat solche Informationen öffentlich machen darf und wann Transparenz selbst zum Eingriff in den Parteienwettbewerb werden kann.

dpa/vv/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berliner Verfassungsschutz und AfD: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60829 (abgerufen am: 07.10.2026 )

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