Israel begehe einen Völkermord an den Palästinensern in Gaza, auch die Zerstörungsabsicht liege vor. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Kommission. Sie nimmt auch andere Mitgliedstaaten in die Pflicht.
Am Dienstag hat Israel seine angekündigte Bodenoffensive in Gaza-Stadt begonnen. Vor dem umstrittenen und risikoreichen Einsatz hatten verschiedenen Seiten immer wieder mit deutlichen Worten gewarnt – auch die Militärspitze. Israels Kriegsführung im Gazastreifen, mit der sie auf den terroristischen und kriegsverbrecherischen Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 reagiert, wird seit langem kritisiert. Eine im Sommer veröffentlichte wissenschaftliche Studie, die unabhängig von den Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza durchgeführt wurde, spricht von 75.200 Toten auf palästinensischer Seite, allein im Zeitraum von Oktober 2023 bis Anfang Januar 2025. Die humanitäre Situation im Gazastreifen ist katastrophal. Seit Monaten gelangt nicht ausreichend humanitäre Hilfe dorthin. Ende August 2025 wurde für einen Teil des Gazastreifens offiziell eine Hungersnot festgestellt, von der mehr als eine halbe Million Menschen betroffen sind. Von ursprünglich 36 Krankenhäusern im Gazastreifen sind nur noch 18 teilweise einsatzfähig.
Ein Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass Israel einen Völkermord begeht. Der Rat hatte die Kommission 2021 eingerichtet und drei Experten dafür bestellt. Den Vorsitz hat die Südafrikanerin Navi Pillay, ehemalige Richterin am Internationalen Strafgerichtshof und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Weitere Mitglieder sind der Inder Miloon Kothari, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für angemessenes Wohnen, und der australische Menschenrechtler Chris Sidoti.
Nach Auffassung der drei Menschenrechtler erfüllt die israelische Kriegsführung im Gazastreifen die engen Voraussetzungen des Völkermord-Tatbestands nach Art. II der Völkermordkonvention. Israels Kriegsführung in Gaza ziele auf die teilweise Zerstörung der Gruppe der Palästinenser in Gaza.
Kommission: vier Tatbestandsvarianten erfüllt
Die Kommission sieht vier objektive Tatbestandsvarianten als erfüllt an: Tötung von Mitgliedern der geschützten Gruppe, deren schwere körperliche oder seelische Schädigung, Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten und die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Der Bericht begründet dies damit, dass Israel für die Tötung von Zivilisten, die Blockade von humanitärer Hilfe und die systematische Zerstörung von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie Büchereien, Moscheen und archäologischen Stätten in Gaza verantwortlich sei. Für die fünfte in Art. II der Konvention genannte Variante, die Wegnahme von Kindern, gebe es dagegen keine Anzeichen.
Neben dem objektiven Tatbestand muss in subjektiver Hinsicht die Absicht hinzukommen, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Dies ist das entscheidende Merkmal des Völkermordtatbestandes. Ob und ggf. seit wann Israel mit dieser spezifischen Absicht handelt, ist unter Experten umstritten. Denn für diese Zerstörungsabsicht hat der Internationale Gerichtshof (IGH) strenge Maßstäbe entwickelt. Im Verfahren Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro urteilte der IGH 2007, die Absicht müsse die "einzige vernünftige Schlussfolgerung" (only reasonable inference) aus den im konkreten Fall vorliegenden Beweisen sein.
Dies ist nach Auffassung der dreiköpfigen UN-Kommission hier der Fall. In ihrem Bericht stellt sie dabei unter anderem auf die elfwöchige totale Abriegelung des Gazastreifens und die Blockade humanitärer Hilfe ab. Trotz Warnungen habe Israel die Blockade fortgesetzt und verbindliche Anordnungen des IGH missachtet. Dieses Verhalten könne nur dadurch erklärt werden, dass Israel zumindest auch die Zerstörung der Gruppe der Palästinenser bezweckt.
Israel hat zwar die Verteilung humanitärer Hilfsgüter im Mai 2025 wieder aufgenommen und durch die umstrittene Gaza Humanitarian Foundation neu organisiert. Immer wieder haben israelische Soldaten jedoch nahe der Verteilstellen auf wartende Palästinenser geschossen. Allein zwischen Ende Mai und Anfang Juli sind nach UN-Angaben mehr als 600 Menschen an Hilfspunkten im Gazastreifen getötet worden.
Zudem zitiert die Kommission zahlreiche Reden und Schreiben der politischen und militärischen Führung Israels, die nach ihrer Überzeugung Völkermordabsichten belegen. Am 13. Oktober 2023 erklärte etwa Staatspräsident Isaac Herzog: "Es ist eine ganze Nation da draußen, die dafür [für den Überfall der Hamas am 7. Oktober 2023] verantwortlich ist. Diese Rhetorik über Zivilisten, die nichts davon wussten und nicht beteiligt waren, ist nicht wahr." Aaron Haliva, der ehemalige Chef des Militärgeheimdienstes, sagte: "die Tatsache, dass in Gaza bereits 50.000 Menschen getötet wurden, ist notwendig und erforderlich für zukünftige Generationen."
Deutsche Juristen: Indizien sprechen für Zerstörungsabsicht
Auch in der Wissenschaft wird der Genozidvorwurf schon länger kontrovers diskutiert. LTO hat kürzlich elf internationale Völkerrechtler befragt: Überwiegend bejahen sie mittlerweile das Vorliegen eines Völkermordes.
Auch in Deutschland gewinnen entsprechende Stimmen an Gewicht. "Die Anzeichen für einen Völkermord verdichten sich", sagte etwa Matthias Goldmann im November 2024 im LTO-Interview. Mit jedem Tag, den dieser Krieg in dieser Form fortgesetzt werde, falle es schwerer, den Genozid-Vorwurf abzulehnen, befanden die Völkerrechtsprofessoren Kai Ambos und Stefanie Bock in einem Beitrag für die Deutsche Richterzeitung vom Juli 2025. Beide hatten sich anfangs auch eher zurückhaltend geäußert. "Zusammengefasst spricht die Dynamik des Konfliktgeschehens in einer Gesamtschau mittlerweile eher für statt gegen einen Genozid", so Ambos und Bock in ihrem Aufsatz.
IGH-Verfahren läuft noch
Wegen des Genozid-Vorwurfs ist seit Dezember 2023 ein Verfahren beim IGH anhängig, Südafrika verklagt Israel. In bislang drei Eilentscheidungen vom 26. Januar, 28. März und 24. Mai 2024 hat der IGH Israel unter anderem aufgefordert, seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention einzuhalten und mehr humanitäre Hilfe zuzulassen. In der letzten Anordnung gab der IGH Israel auf, seine Bodenoffensive in Rafah zu stoppen. Seine Kriegsführung angepasst hat Israel infolge der Entscheidungen nicht.
Festgestellt hat der IGH bislang allerdings nur, dass eine "reale und unmittelbare Gefahr" bestehe, dass Israels Handlungen und Unterlassungen die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser aus der Völkermordkonvention verletzen. Das Vorliegen eines Völkermordes festgestellt hat der IGH damit nicht. Ausführungen zur Zerstörungsabsicht finden sich in den Entscheidungsgründen nicht.
Wann es zu einer Anhörung im Hauptsacheverfahren kommt, steht noch nicht fest. Im April hat der IGH die Frist für Israels Klageerwiderung auf Ende Januar 2026 verlängert.
Kommission verlangt Ende von Waffenlieferungen
Allerdings müsse niemand auf ein IGH-Urteil warten, sagte die Vorsitzende der UN-Kommission, Navi Pillay. Alle Länder seien schon jetzt verpflichtet, zu handeln, um Völkermord zu verhindern. Das gehe nicht, wenn man auf ein Urteil warte. "Wir empfehlen allen Mitgliedstaaten, insbesondere denen, die Einfluss auf Israel haben, (...) Waffenlieferungen oder finanzielle Unterstützung, die zu weiteren Völkermordhandlungen beitragen könnten, auszusetzen", sagte sie. Anfang August hatte auch Deutschland entschieden, die Genehmigung weiterer Exporte von Rüstungsgütern, die in Gaza zum Einsatz kommen, auszusetzen. Ein Stopp noch ausstehender Ausfuhren bereits genehmigter Waffen ist damit nach Aussagen der Bundesregierung jedoch nicht verbunden.
Zur Position der Bundesregierung hinsichtlich der Beurteilung der Kommission sagte Europa-Staatsminister Gunther Krichbaum in Brüssel: "Zunächst schließen wir uns diesem Urteil nicht an. Wir reden hier nicht von einem Genozid, wenngleich die humanitäre Versorgung der Menschen in Gaza nach wie vor zutiefst besorgniserregend ist."
Israel verurteilte den Bericht am Dienstag als skandalös. "Israel weist die verleumderische Tirade kategorisch zurück", heißt es in einer Erklärung des Außenministeriums, die der Botschafter Israels in Genf, Daniel Meron, verlas. Mit keinem Wort würden die Terrorakte der Hamas erwähnt. Dabei habe die Hamas die Absicht, Völkermord in Israel zu begehen. Er warf den Kommissionsmitgliedern antisemitische Neigungen vor. Die Kommission hat nach Angaben der Mitglieder auf Anfragen an Israel nie Antworten erhalten.
Israel erkennt wie die USA unter Präsident Donald Trump den UN-Menschenrechtsrat als Autorität nicht an und wirft ihm und seinen Kommissionen grundsätzlich vor, gegen Israel voreingenommen zu sein. Der Menschenrechtsrat besteht aus 47 Ländern, die jeweils für drei Jahre von der UN-Generalversammlung gewählt werden.
Mit Material der dpa
Lebensmittelblockade und Angriffe auf Krankenhäuser in Gaza: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58162 (abgerufen am: 08.02.2026 )
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