OLG Düsseldorf zu Netzkosten: Berechnungsmethode der BNetzA unzutreffend

06.06.2012

Am Mittwoch hat der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf in 19 Pilotverfahren entschieden, dass die Berechnungsmethode der BNetzA zur Ermittlung der Anlagenkosten unzutreffend ist. Die Bescheide der Behörde müssen daher aufgehoben werden. Die Parteien stritten darum, ob Gas- und Stromnetzbetreiber steigende Kosten für ihre Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) habe die Berechnungsgrundlagen nicht ausreichend ermittelt und plausibilisiert, so das Oberlandesgericht (OLG). Außerdem seien Unsicherheiten, die sich aus der Berechnungsmethode ergeben, nicht genügend berücksichtigt worden. Im Ergebnis sei so zum Nachteil der Unternehmen kalkuliert worden. Produktivitätssteigerungen seien zum Beispiel zu hoch angesetzt worden.

Die BNetzA, die als Bundesoberbehörde die Durchleitungsentgelte im Gas- und Strommarkt festsetzt, hatte 2007 die Berechnungsmethode bestimmt, nach der Netzbetreiber für die Jahre bis 2006 ihre Anlagenkosten und Abschreibungen berechnen konnten (Indexierung der Tagesneuwerte). Die Netzbetreiber geben die Netzkosten an die Strom- und Gasversorger und diese über den Strom- und Gaspreis an die Endverbraucher weiter. Die BNetzA hatte sich für die Berechnung der kalkulatorischen Neuwerte auf Indexreihen des Statistischen Bundesamtes gestützt. Da jedoch nicht für alle der vielen teils netzspezifischen Gerätschaften und Anlagen Indexreihen zur Verfügung stehen, hatte die Bonner Behörde insbesondere einige Material- und Lohnindizes kombiniert, um für bestimmte Anlagegruppen zu nach ihrer Auffassung sachgerechten Ergebnissen zu kommen.

Hiergegen und gegen die Fortschreibung des Index bis zum Jahr 2010 haben sich vor dem OLG fast 300 Gas- und Strom-Netzbetreiber aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter zahlreiche Stadtwerke, gewehrt. Die 19 Pilot-Verfahren betreffen die Festsetzungen bis zum Jahr 2006.

Gegen die Entscheidungen kann die BNetzA binnen eines Monats nach Zustellung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf zu Netzkosten: Berechnungsmethode der BNetzA unzutreffend . In: Legal Tribune Online, 06.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6345/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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