Corona-Konferenz von Bund und Ländern: Dar­über berät die Politik am Montag

24.01.2022

Die "Omikron-Wand" ist da, die Zahl der Intensivpatienten nimmt leicht zu, während gleichzeitig Lockerungen gefordert werden und Gerichte Maßnahmen außer Vollzug setzen. Am Montagabend beraten Bund und Länder, ihr Kurs ist recht klar.

Im Lichte weiter emporschnellender Corona-Infektionszahlen beraten die Spitzen von Bund und Ländern an diesem Montag über das weitere Vorgehen in der Pandemie. Dabei deutet sich bereits an, dass sie ihren bisherigen Kurs beibehalten wollen: Keine Verschärfungen der bisherigen Maßnahmen, aber vorerst auch keine Lockerungen. Änderungen dürfte es aber bei den inzwischen raren PCR-Tests geben, die nicht mehr für alle Verdachtsfälle, sondern nur noch für Risikogruppen sowie Krankenhaus- und Pflege-Beschäftigte vorgehalten werden sollen.

Die ansteckende Virusvariante Omikron lässt die Infektionszahlen derzeit rasant steigen. Das Robert Koch-Institut meldete am Montag 63.393 Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner kletterte auf 840,3. Auch die Zahl der Corona-Intensivpatienten stieg am Sonntag erstmals seit Mitte Dezember wieder: um 28 auf 2.426. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet den Höhepunkt mit täglich mehreren Hunderttausend Neuinfizierten für Mitte Februar, wie er im ZDF (Berlin direkt) bekräftigte.

Der Expertenrat der Bundesregierung hatte geraten, die bestehenden Maßnahmen beizubehalten, aber vorsorglich weitere Schritte vorzubereiten, falls kritische Marken etwa bei Klinikeinweisungen erreicht werden.

Scholz: "Wir brauchen keine Kurskorrektur"

In der LTO vorliegenden Beschlussvorlage für die Beratungen (Stand Sonntag, 18.00 Uhr) ist von ersterem die Rede, von letzterem nicht: Man sei sich "einig, dass die bisher geltenden Regeln weiterhin Bestand haben". Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Nordrhein-Westfale Hendrik Wüst (CDU), sagte bei RTL und ntv: "Die Kernaussage ist jetzt: Keine Lockerungen!" Auch Scholz hatte der Süddeutschen Zeitung (Montag) bereits gesagt: "Wir brauchen keine Kurskorrektur."

Das Problem dabei ist allerdings, dass Gerichte in einigen Bundesländern bereits bestehende Vorgaben außer Vollzug gesetzt haben, so zuletzt die 2G-Regel im Einzelhandel im Saarland, in Bayern und in Niedersachsen. Danach durfte in betreffenden Geschäften nur doppelt Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden.

Manche Politiker von FDP und CSU fordern bereits einen Plan für künftige Lockerungen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der Welt, er erwarte von der Runde eine kluge Strategie, um sich "Stück für Stück aus der Pandemie herauszubewegen". Und: "Dabei gilt es, Ermüdungseffekte in der Gesellschaft zu erkennen und aufzunehmen." Der FDP-Landtagsfraktionschef von Nordrhein-Westfalen, Christof Rasche, verlangte dort Lockerungen bei Großveranstaltungen und dass die 2G-Regelung im Einzelhandel und 2G plus in Restaurants abgeschafft wird.

Bundesjustizminister Marco Buschmann aus dem gleichen FDP-Landesverband ist da etwas vorsichtiger: Erst sobald der Höhepunkt überschritten sei und die Zahlen auch in den Krankenhäusern zurückgingen, müssten die Maßnahmen gelockert werden, sagte er in der ARD (Anne Will). "Das ist selbstverständlich." Der eher vorsichtige Gesundheitsminister Lauterbach sieht das ähnlich: "Wenn wir das hinter uns haben, dann kann es bei den Einschränkungen natürlich nicht bleiben. Und dann würde man Schritt für Schritt wieder Öffnungen machen. Das jetzt schon ins Auge zu fassen, ist richtig", erklärte Lauterbach.

In der Beschlussvorlage heißt es dazu: "Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann." Näher ausgeführt wird das nicht. Allerdings ist die Vorlage lediglich eine Diskussionsgrundlage - bis zum Beschluss am Montagabend könnte sich noch einiges ändern.

Priorisierung bei PCR-Tests

In der Beschlussvorlage geht es auch die Engpässe bei PCR-Tests. Lauterbach hat daher mit Billigung seiner Länderkollegen vorgeschlagen, diese besonders genauen Labortests nur noch eingeschränkt einzusetzen - und so werden es Bund und Länder voraussichtlich auch beschließen. PCR-Tests sollen danach auf Risikogruppen konzentriert werden und auf Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, heißt es in der Vorlage. Genannt werden ältere Menschen und andere Risikogruppen, Beschäftigte in Kliniken, Praxen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Lauterbach soll dazu parallel "intensiv an einer Ausweitung der PCR-Testkapazitäten" arbeiten.

Die für die Allgemeinheit bereits geänderten Quarantäne- und Isolationsregeln sollen jetzt auch für Klinik- und Pflegepersonal angepasst werden. Infiziertes Personal kann sich laut dem Entwurf nach sieben Tagen mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest vorzeitig freitesten, wenn es seit 48 Stunden symptomfrei ist; ansonsten bleibt es bei zehn Tagen. Als Kontaktpersonen können sie ebenfalls nach sieben Tagen mit negativem Test die Quarantäne beenden. Haben sie als Kontaktpersonen eine Booster-Impfung oder sind sonst frisch geimpft oder frisch genesen, entfällt die Quarantäne.

Wie das umzusetzen ist, bleibt unklar. Details dazu aus einer früheren Version der Vorlage wurden wieder gestrichen. Nach den Beratungen müssen jedenfalls zuerst die geltenden Testvorschriften überarbeitet und dann voraussichtlich noch in den Ländern umgesetzt werden.

Neuer Impfstoff ab Ende Februar

Die geplante allgemeine Pflicht ist in der Beratungsvorlage nur am Rande Thema. Bund und Länder bekräftigen, dass die Impfung schützt und das beste und sicherste Mittel zur Überwindung der Pandemie sei. Die Gesundheitsminister hatten zudem gefordert, dass ungeimpften Klinik- oder Pflege-Beschäftigten, die ab März bereits der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, bevorzugt der neue Impfstoff Novavax angeboten werden soll. Er gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte damit nicht den Vorbehalten mancher Impfskeptiker gegen die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna unterliegen. Im Beratungsentwurf wird aber nur darauf hingewiesen, dass er ab Ende Februar zur Verfügung steht.

Ob Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld über den März hinaus verlängert werden, soll laut Beschlussvorschlag von der Entwicklung des weiteren Infektionsgeschehens abhängen. Die Bundesregierung will die weitere Entwicklung beobachten und "kurzfristig unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verlängerung der Hilfen und Sonderregelungen über den März 2022 hinaus notwendig ist."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Corona-Konferenz von Bund und Ländern: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47298 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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