Nach Böhmermann-Affäre: Bun­desrat will § 103 StGB strei­chen

16.12.2016

Der Straftatbestand für die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sei nicht mehr zeitgemäß und soll gestrichen werden. Das hat der Bundesrat auf den Weg gebracht. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.

Der Bundesrat fordert die sofortige Streichung von § 103 Strafgesetzbuch (StGB), der jüngst als Böhmermann- oder Erdogan-Paragraf in die Schlagzeilen geriet. Die Länderkammer beschloss am Freitag eine entsprechende Initiative der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen. Der Beschluss wird nun im Bundestag eingebracht.

Ursprünglich wollte der Bundesrat über die Abschaffung der Norm bereits am 17. Juni abstimmen, welche die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt. Auf Wunsch von Hamburg wurde die Vorlage jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Die Bundesregierung, die den Weg für ein solches Verfahren freigemacht hatte, ist grundsätzlich ebenfalls für die Streichung des Paragrafen. Solange aber das Verfahren laufe, sollte die Grundlage, auf der es angestrengt wurde, nicht beseitigt werden, so ihre bisherige Argumentation.

Zwischenzeitlich ist das Verfahren eingestellt, das der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann angestrengt hatte, nachdem dieser in seiner Satiresendung ein "Schmähgedicht" auf ihn vorgetragen hatte. Erdogan klagt nun als Privatmann weiter.

dpa/mgö/LTO-Reddaktion

Zitiervorschlag

Nach Böhmermann-Affäre: Bundesrat will § 103 StGB streichen . In: Legal Tribune Online, 16.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21501/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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