Kehrtwende im EU-Parlament: Die Chat­kon­trolle kommt doch

09.07.2026

Private Chats können bald wieder nach Hinweisen auf Kindesmissbrauch durchsucht werden. Das EU-Parlament billigte eine befristete Datenschutzausnahme, um die lange gestritten wurde. Es gab Proteste und zusätzliche Änderungen forderte es auch.

Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft, Google & Co. ist es bald wieder erlaubt, in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch zu suchen. Nach einer Wende in der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle billigte das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung am Donnerstag grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, verlangte aber Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.

Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten bereits gegen das mehr als kontrovers debattierte Vorhaben gestellt. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema nun aber durch ein unübliches Vorgehen wieder zurück auf die Agenda. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Europäischen Union muss abschließend zustimmen. Das gilt aber nur noch als Formalie.

Worum es geht 

Damit Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Die ist grundsätzlich nicht neu, war aber im April ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte.

Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal & Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten.

Wo das Parlament Änderungen will 

Experten nennen das Verfahren "Client-Side-Scanning". Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben.

Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren – also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.

Wie es zu der Wende kam 

Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Europäischen Union aber bisher nicht zustimmen, Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung ohne die geforderten Änderungen stimmte.

Dass die Ausnahme daraufhin auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach damals von einem schweren "Rückschlag für den Schutz unserer Kinder".

Zuletzt lag der Fokus auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsregelung ablösen sollte. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden.

Scharfe Kritik, auch an Parlamentspräsidentin 

Zudem beantragte die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf eher unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments: Viele Europaparlamentarier sind schon in der Sommerpause, sodass es für die Befürworter der Ausnahme am Donnerstag einfacher war, die Verlängerung durchzuboxen.

Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überdehnt. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert.

Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab, für einen Stopp hätte es eine absolute Mehrheit unter den aktuell 719 Abgeordneten gebraucht. 276 sprachen sich für eine Ablehnung aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Neben der EVP stimmten mehrheitlich auch die europäischen Sozialdemokraten im Sinne der Verlängerung.

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) kündigte an, seine Fraktion werde weiter dafür kämpfen, den Schutz von Kindern vor Online-Missbrauch durchzusetzen. Angesichts der Änderungsvorschläge des Parlaments teilte er mit: "Leider wurde eine wirksame Lösung heute unnötig verzögert."

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kehrtwende im EU-Parlament: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60393 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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