Druckversion
Mittwoch, 14.05.2025, 01:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bei-preisgebundenem-wohnraum-fristlose-kuendigung-moeglich
Fenster schließen
Artikel drucken
6165

BGH zu preisgebundenem Wohnraum: Sofortige Kündigung nach Zahlungsverurteilung möglich

09.05.2012

Ein Vermieter ist bei preisgebundenem Wohnraum im Falle einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Dies entschied der BGH mit Urteil vom Mittwoch.

Anzeige

Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts lehnte der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die analoge Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf preisgebundenen Wohnraum ab. Nach dieser Norm kann ein Vermieter im Falle einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen.

Aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergebe sich vielmehr, dass es an der für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehle, so die Bundesrichter. Denn die Vorgängervorschriften hätten preisgebundenen Wohnraum von ihrem Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen. Der Gesetzgeber sei nämlich der Ansicht gewesen, dass die durch die zulässige Kostenmiete und die dadurch gezogenen festen Grenzen geprägten Regelungen für Mieterhöhungen im preisgebundenen Wohnraum dem Mieter einen ausreichenden Schutz gewähren.

Damit hatte die Revision einer Wohnungsbaugenossenschaft Erfolg, die gestützt auf einen Zahlungsrückstand ein Mietverhältnis mehrfach fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt hatte. Sie hatte der beklagten Mieterin durch Dauernutzungsvertrag aus ihrem Bestand eine öffentlich geförderte preisgebundene Wohnung in Hamburg überlassen. Trotz Erhöhung der Grundnutzungsgebühr um 9,75 Euro zahlte die Mieterin in den Folgemonaten lediglich den bisherigen Betrag. Das Berufungsgericht wies die Räumungsklagen mit der Begründung ab, dass die Vermieterin in entsprechender Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB nicht zur Kündigung berechtigt sei. Diese Vorschrift finde auch im preisgebundenen Wohnraum Anwendung.

Die Sache ist nun an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, damit die erforderlichen Feststellungen zu den Zahlungsrückständen der Mieterin und einem sich daraus ergebenden Kündigungsgrund getroffen werden können.

 plö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu preisgebundenem Wohnraum: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6165 (abgerufen am: 14.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Kündigung
    • Mieterhöhung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Frau hält Schwangerschaftstest in der Hand (Symbolbild) 07.04.2025
Mutterschutz

BAG zum Fristablauf von Kündigungsschutzklagen:

Posi­tiver Test reicht für Fest­stel­lung der Schwan­ger­schaft nicht aus

Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als ihr Arzt die Schwangerschaft bestätigt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen. In diesen Fällen ist die Klage aber nachträglich zulässig, meint nun das BAG.

Artikel lesen
Schild "Bundesarbeitsgericht" und Gebäude dahinter 12.02.2025
Individual-Arbeitsrecht

BAG zum anderweitigen Verdienst während der Kündigungsfrist:

Keine Bös­wil­lig­keit im unbe­en­deten Arbeits­ver­hältnis

Muss man sich schon während einer Freistellung um einen neuen Job bemühen? Nein, entschied das BAG. Der kündigende Arbeitgeber kann den Mitarbeiter ja selbst beschäftigen. 

Artikel lesen
BAG in Erfurt 01.01.2025
Bundesarbeitsgericht (BAG)

Sollte man kennen:

Zwölf wich­tige BAG-Ent­schei­dungen 2024

Arbeitsrecht at its best: Nicht krankfeiern nach einer Kündigung, AGG-Entschädigung nur bei echtem Jobinteresse fordern und den Kündigungsprozess nicht auf dem Sofa aussitzen: In Erfurt trafen sich das Recht und gesunder Menschenverstand.

Artikel lesen
Das Frankfurter Amts- und Landgerichtsgebäude. 19.12.2024
Vertragsrecht

LG Frankfurt sieht Rechtsbindungswillen:

Schwie­ger­sohn muss 190.000 Euro zurück­zahlen

Ein Darlehen von über 200.000 Euro, eine gescheiterte Ehe und ein Rechtsstreit vor Gericht: Das LG Frankfurt stellt klar, dass Hilfe innerhalb der Familie den Rechtsbindungswillen nicht einfach so entfallen lässt.

Artikel lesen
Kündigung eines Mietverhältnisses 13.12.2024
Eigenbedarfskündigung

LG Berlin II spricht Mieter Mehrerlös aus neuer Miete zu:

Wenn Eigen­be­darf zum Eigentor wird

Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs, aber dann zieht doch jemand ganz anderes ein? Das LG Berlin II meint, dass dem ehemaligen Mieter dann nicht nur Schadensersatz zusteht – sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.

Artikel lesen
Mann im Homeoffice (Symbolbild) 10.12.2024
Individual-Arbeitsrecht

LAG Köln zum Weisungsrecht:

Arbeit­geber streicht Home­of­fice und ver­setzt Mit­ar­beiter 500 Kilo­meter weit weg

Der Arbeitgeber hat ein grundsätzliches Weisungsrecht. Dass im Einzelfall aber Billigkeitsgründe eine Rolle spielen, hat das LAG Köln nun klargestellt. Es müsse gut begründet werden, wenn das Homeoffice nach langer Zeit gestrichen wird.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH
Voll­ju­rist*in / Syn­di­kus­rechts­an­walt*in (m/w/d)

Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH , Mün­chen

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Karriere als Notar:in - Workshop der Bundesnotarkammer und der Notarkammer Koblenz

22.05.2025, Koblenz

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Familienunternehmen

14.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

15.05.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH