Weil das Bundeswahlgesetz sie von der Wahl ausgeschlossen hat, haben acht Behinderte gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 Einspruch eingelegt. Sie halten den pauschalen Wahlrechtsausschluss für einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Rund 10.000 Menschen sind in Deutschland nach Angabe der Bundesvereinigung Lebenshilfe wegen ihrer Behinderung pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Nach § 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) dürfen Menschen, für die eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" bestellt wurde, nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen. Nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 dse Europawahlgesetzes gelten die Wahlrechtsausschlüsse auch für die am 25. Mai anstehende Europawahl.
Acht Behinderte wehren sich nun gegen diesen pauschalen Ausschluss vom Wahlrecht und werden dabei von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Caritas unterstützt. Sie sind der Meinung dass die Wahlrechtsausschlüsse im deutschen Recht unzulässig sind und fordern deren Streichung. Nötigenfalls wollen die Verbände "bis vors Bundesverfassungsgericht" ziehen.
"Weil die Wahlrechtsausschlüsse sich auf eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen beziehen, sind sie zudem unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention, dem 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 25 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte", erläutert der Vorsitzender des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Johannes Magin. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Ministerkomitee des Europarates als auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hätten sich in diesem Sinne geäußert. Die europäischen Nachbarstaaten Österreich, die Niederlande und Großbritannien folgten dem und verzichten auf entsprechende Wahlrechtsausschlüsse.
mbr/LTO-Redaktion
Einspruch gegen Bundestagswahl 2013: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11350 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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