Nach Betrugsvorwürfen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Vorsitzenden des BDK, André Schulz. Sowohl sein Privathaus als auch die Geschäftsstelle der Gewerkschaft wurden durchsucht.
Dem Chef des Bundes der Kriminalbeamten (BDK) wird vorgeworfen, Bezüge zu Unrecht kassiert zu haben - er selbst bestreitet dies. Im Zuge der Ermittlungen seien sowohl Schulz' Hamburger Privathaus als auch die BDK-Geschäftsstelle in Berlin durchsucht worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Es seien Beweismittel sichergestellt worden. Details nannte die Sprecherin nicht.
Konkret geht es um das Beschäftigungsverhältnis des 47-jährigen Kriminalhauptkommissars bei der Polizei Hamburg. Schulz hatte vereinbart, dass er von 2014 an nur noch zu 50 Prozent arbeiten sollte. Damals war er BDK-Chef geworden. Entsprechend wurde die Vergütung halbiert. Schulz wird jedoch vorgehalten, keine 20 Stunden gearbeitet und dennoch 50 Prozent Gehalt erhalten zu haben.
Schulz hatte im November 2017 mitgeteilt, dass er seine dienstlichen Aufgaben im vereinbarten Rahmen für die Polizei Hamburg wahrgenommen habe. Er habe zu keinem Zeitpunkt irgendwen über seine Beschäftigung getäuscht. Der Anwalt von Schulz sagte dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel, er betrachte die strafrechtlichen Vorwürfe als "nicht nachvollziehbar". BDK-Vize Sebastian Fiedler verteidigte Schulz in der Tageszeitung Die Welt: "Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft (...) erschließen sich mir nicht."
Erneut Polizeigewerkschafter im Fokus
Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit gerät damit ein hochrangiger Polizeigewerkschafter in die Schlagzeilen. Erst vergangenen Samstag war bekannt geworden, dass der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, ohne jede Rechtsgrundlage elf Jahre lang bei fortlaufender Bezahlung vom Dienst freigestellt worden sei.
Der BDK ist ein gewerkschaftlicher Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
hs/LTO-redaktion/dpa
Razzia beim obersten Kriminalbeamten: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27739 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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