Druckversion
Samstag, 13.06.2026, 01:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bayvgh-zu-grenzkontrollen-im-schengenraum-10bv25901
Fenster schließen
Artikel drucken
59698

BayVGH zu Grenzkontrollen im Schengenraum: Anord­nung von Grenz­kon­trollen zu Öst­er­reich waren rechts­widrig

10.04.2026

Bundespolizisten kontrollieren die Papiere eines Reisenden im Rahmen einer Einreiseverkehrskontrolle in einem Zug aus Prag in Richtung München

Anlasslose Personenkontrollen an Staatsgrenzen im Schengenraum sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. Foto: picture alliance/dpa/Daniel Karmann.

Grenzkontrollen im Schengen-Raum können nur wegen neuer Bedrohungen verlängert werden. Eine "weiterhin" hohe Sekundärmigration reicht dafür nicht aus, meint der BayVGH, und erklärte erneut Anordnungen von 2023 und 2024 für rechtswidrig.

Anzeige

Die anlasslosen Personenkontrollen einer Deutschen an der deutsch-österreichischen Grenze im Winter 2021/2022 und 2022/2023 waren rechtswidrig. Die verlängerte Anordnung dieser Kontrollen konnte damals insbesondere nicht mit der Belastung von Unterbringungskapazitäten als Folge einer schon jahrelang andauernden Sekundärmigration begründet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Donnerstag entschieden und damit seine im vergangenen Jahr an einem ähnlichen Fall entwickelte Rechtsprechung bestätigt (Urt. v. 09.04.2026, Az. 10 BV 25.901).

Die Klägerin hatte in den streitigen Jahren 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei wurde sie im April 2022 sowie im Februar und März 2023 von Beamten der Bundespolizei kontrolliert und einer Identitätsfeststellung unterzogen. Das hielt die Frau für rechtswidrig und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht (VG) München (18.12.2024, Az. M 23 K 23.1723) wies die Klage aber als bereits unzulässig ab, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache aber die Berufung zu. Mit dieser war die Klägerin nun erfolgreich.

Streitpunkt in der Zulässigkeit ist das Bestehen eines Feststellungsinteresses. Denn mit der nachträglichen Klage kann nur noch die Feststellung begehrt werden, dass die Identitätsfeststellungen rechtswidrig waren. Das VG hatte das für eine solche Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erforderliche Interesse verneint. Der VGH dagegen sah eine konkrete Wiederholungsgefahr als gegeben an. Angesichts der bis heute fortdauernden Binnengrenzkontrollen bestünde die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass die Klägerin erneut Identitätskontrollen unterzogen werde, entschied der VGH. Er bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Verlängerung von Grenzkontrollen nur bei neuer Bedrohung

Auch inhaltlich folgte der VGH der Linie, die er vor einem Jahr in einem ähnlich gelagerten Fall dargelegt hatte (Urt. v. 18.03.2025, Az. 10 BV 23.700. Geklagt hatte dort ein österreichischer Völkerrechtler, der ebenfalls bei einer Bahnfahrt über die österreichisch-deutsche Grenze im Sommer 2022 kontrolliert worden war. Wie LTO berichtete, entschied der BayVGH, dass die Verlängerungen der Grenzkontrollen nicht zulässig angeordnet worden waren. Diese hätten den Anforderungen des Schengener Grenzkodex nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht genügt.

Das sei auch bei den Anordnungen für die Zeiträume von November 2021 bis Mai 2022 sowie November 2022 bis Mai 2023 nicht anders gewesen, entschied der BayVGH jetzt. Er stellte fest, dass die vier Kontrollen der Klägerin rechtswidrig waren. Die mit derer zum Sommer 2022 inhaltsgleichen Begründungen hätten sich im Wesentlichen auf eine "weiterhin" hohe Sekundärmigration gestützt. 

Erforderlich für die Begründung sowohl einer erstmaligen als auch einer fortgesetzten Anordnung von Grenzkontrollen sei aber eine neue ernsthafte Bedrohung, so der VGH, bezogen auf den jeweiligen sechsmonatigen Zeitraum. Der Begründung in den Anordnungsschreiben für den Winter 2021/2022 und den Winter 2022/2023 sei eine solche neue ernsthafte Bedrohungslage dagegen nicht substantiiert zu entnehmen. Die dort als neu angeführte Belastung der Aufnahmekapazitäten sei Folge jahrelanger Migrationsbewegungen. Diese Belastung stehe auch den kodifizierten Gründen für ausnahmsweise mögliche Kontrollen im Schengenraum im Falle von Gefahren durch Terrorismus oder organisierte Kriminalität nicht gleich. Auch eine Rechtfertigung der Grenzkontrollen mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit (Art. 72 AEUV) sei nach der Rechtsprechung des EuGH nicht möglich.

Gegen die Entscheidung kann die Bundesregierung noch innerhalb eines Monats Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

jh/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BayVGH zu Grenzkontrollen im Schengenraum: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59698 (abgerufen am: 13.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Bundespolizei
    • EuGH
    • Europa
    • Polizei
    • Schengen-Abkommen
  • Gerichte
    • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Geflüchtete gehen am 13. Mai 2025 vor dem Flüchtlings- und Migrantenlager Kara Tepe auf der griechischen Insel Lesbos an einem mit Stacheldraht gesicherten Zaun entlang. 11.06.2026
Migration

EU-Asylreform tritt in Kraft:

Lager an Außen­g­renzen, Daten­er­fas­sung bei Kin­dern und Aus­g­leichs­zah­lungen

Nach jahrelangen Konflikten tritt das neue EU-Asylsystem in Kraft. Die GEAS-Reform soll Außengrenzstaaten entlasten und Verfahren beschleunigen – mit spürbaren Folgen für Schutzsuchende. Die deutschen Grenzkontrollen sollen weitergehen.

Artikel lesen
Polizistin mit gelber Sicherheitsweste auf Einsatz 08.06.2026
Polizei

VG zur Beamtin, die ihr Geschlecht wechselte:

Poli­zei­prä­si­dium darf gegen Düs­sel­dorfer Kom­mis­sarin ermit­teln

Geschlechtswechsel als Beförderungstrick? Der Fall des Düsseldorfer Kommissars, der zur Kommissarin wurde, geht in die nächste Runde. Das VG Düsseldorf bremst nun ihren Versuch aus, die Ermittlungen im Disziplinarverfahren zu stoppen.

Artikel lesen
Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg 04.06.2026
Freizügigkeit

EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie:

Scheinehe-Ermitt­lungen auch nach Ver­lei­hung der Uni­ons­bür­ger­schaft mög­lich

Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
Selbstgemaltes Schild mit der Aufschrift "Gleiche Arbeit für Gleiches Geld" auf einer Demo in Berlin, 11.04.2024 04.06.2026
Gehalt

Prien verschiebt Umsetzungsgesetz zur Entgelttransparenzrichtlinie:

Abwarten ist keine Option

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz wird am 8. Juni scharfgeschaltet – mit oder ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Wer auf Empfehlungen zum Abwarten vertraut, geht erhebliche Haftungsrisiken ein, so Michaela Felisiak und Dominik Sorber.

Artikel lesen
Eine Hand hält eine Kette mit einem Davidstern (Symbolbild) 03.06.2026
Justiz

Richterliche Verfügung falsch verstanden?:

Jus­tiz­wacht­meister for­dern Jüdin auf, Davids­tern-Kette abzu­legen

In einem Strafprozess um einen antisemitischen Aushang muss eine Zuschauerin ihre Davidstern-Kette ablegen. Die Gerichte sprechen von einer "Unklarheit in der Kommunikation" über eine gerichtliche Verfügung und drücken ihr Bedauern aus.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von MEDIA CENTRAL
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

MEDIA CENTRAL, Mön­chen­g­lad­bach

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für pri­va­tes Bau­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on ab so­fort

Latham & Watkins LLP, Frank­furt am Main

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... After Work in Hannover

16.06.2026, Hannover

12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH