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18202

BayVGH zum Ausbau des Münchener Flughafens: Auch die letzte Klage bleibt erfolglos

20.01.2016

Startbahn des Flughafen Münchens

© Andy Ilmberger - Fotolia.com

Über 16 Klagen gegen den Ausbau des Flughafens hatten die Richter des VGH in München schon entschieden. Nun wiesen sie auch noch die letzte ab. Gleichzeitig erklärten sie die Aufhebung einer Lärmschutzregelung von 1974 für rechtens.

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Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nun auch über die letzte einer Reihe von Klagen gegen den Ausbau des Münchener Flughafens entschieden. Das Gericht wies am Dienstag die von einem Grundstückseigentümer aus Kranzberg eingereichte Klage ab (Urt. v. 19.01.2016, Az. 8 A 15.40020).

Der Mann hatte sich gegen die Aufhebung einer Lärmschutzregelung aus dem Jahr 1974 gewandt, wonach ein Dauerschallpegel von 62 dB(A) nicht überschritten werden durfte. Diese habe den Flugverkehr in der Praxis nicht begrenzt, teilte das Gericht mit. Sie wurde aber durch den Planfeststellungsbeschluss vom 5. Juli 2011 zu Anlage und Betrieb der dritten Start- und Landebahn außer Kraft gesetzt.

Die Aufhebung stütze sich darauf, dass sich die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich geändert hätten. So sei der Lärmschutz nach geltendem Recht neu zu regeln gewesen, so der VGH. Für den klagenden Grundstückseigentümer ergebe sich schon kein Vertrauensschutz, da durch die geplante dritte Start- und Landebahn die Lärmbelastung für ihn vermindert werde.

Über 16 ähnliche Klagen – darunter die des Bund Naturschutz in Bayern sowie mehrerer Gemeinden – hatte der VGH schon im Februar 2014 entschieden, wobei es zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal kam. Die später eingereichten Nichtzulassungsbeschwerden wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zurück.

Wie der BayVGH mitteilte, habe die nun abgewiesene Klage zwischenzeitlich geruht. Sie sei bereits im schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbescheid abgewiesen worden. Hierauf habe aber auf Antrag des Klägers am 13.01.2016 eine mündliche Verhandlung stattgefunden. Dies sei Grundlage des nun ergangenen Urteils gewesen.

una/LTO-Redaktion

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BayVGH zum Ausbau des Münchener Flughafens: Auch die letzte Klage bleibt erfolglos . In: Legal Tribune Online, 20.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18202/ (abgerufen am: 02.03.2021 )

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