Druckversion
Sonntag, 14.12.2025, 23:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bayvgh-urteil-22-bv-13-2531-sonnenstudio-fachpersonal-uv-schutz-verordnung
Fenster schließen
Artikel drucken
14920

BayVGH bestätigt UV-Schutz-Verordnung: Keine Selbstbedienung auf der Sonnenbank

12.03.2015

Gewerbeaufsichtsämter dürfen den Betrieb von Sonnenstudios untersagen, in denen qualifiziertes Fachpersonal jedenfalls zeitweise fehlt. Denn die Möglichkeit der Beratung müsse gewährleistet sein. Ein Aushang mit Hinweisen zur Benutzung reiche nicht, entschieden die Verwaltungsrichter in München, die damit die Regelungen der UV-Schutz-Verordnung der Bundesregierung für rechtmäßig erklärten.

Anzeige

Betreiber von Sonnenstudios müssen dafür sorgen, dass während der gesamten Betriebszeit qualifiziertes Fachpersonal anwesend ist. In einem Betrieb in Landsberg waren diese Bedingungen nicht gegeben. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschied jetzt, dass das Gewerbeaufsichtsamt den Betrieb auf Grundlage der UV-Schutz-Verordnung untersagen durfte (Urt. v. 15.12.2014, Az. 22 BV 13.2531).

Nach der von der Bundesregierung erlassene Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung muss stets mindestens eine geschulte Person im Betrieb anwesend sein. In dem landsbergischen Betrieb stand den Kunden jedenfalls zeitweise keine fachliche Beratung zur Verfügung. Die Anforderung der Verordnung sei zur Abwehr und zur Verringerung von Gesundheitsschäden geeignet und angemessen, sodass die Betreiber hierdurch nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt würden.

Die Bundesregierung habe davon ausgehen dürfen, dass sich Nutzer von Sonnenbänken dadurch sorgsamer verhalten, wenn sie jederzeit bei Bedarf mit qualifizierten Personal sprechen könnten, so das Gericht. Die Belastungen der Betreiber, die durch die Regelungen verursacht werde, ließen sich in vielen Fällen entschärfen. Das Fachpersonal könne etwa auch einem anderen Gewerbebetrieb angehören, der räumlich und organisatorisch mit dem Sonnenstudio verbunden sei, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Eine Bevormundung der Nutzer sieht das Gericht in der Verordnung nicht. Ein unzulässiger aufdrängender Schutz vor Selbstgefährdung liege nicht vor. Die Selbstbestimmung der Nutzer bleibe gewahrt.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BayVGH bestätigt UV-Schutz-Verordnung: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14920 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Gesundheit
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ein alter Zigarettenautomat mit zahlreichen Aufklebern vor einer maroden Hausfassade 14.12.2025
Rechtsgeschichte

Das Ende des Sachkundenachweises im Einzelhandel:

Was ein Ziga­ret­ten­au­tomat mit Frei­heit zu tun hat

Mal schnell Zigaretten holen: Selten kam die Idee der Wahrheit näher, dass das etwas mit Freiheit zu tun haben könnte. Ein Zigarettenautomat gab vor 60 Jahren Anlass, der wirtschaftsrechtlichen Regelungswut klare Grenzen zu setzen.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Ein Zahnarztstuhl in ekelhaftem Rosa 17.11.2025
Schadensersatz

Patient haftet nicht für beschädigten Zahnarztstuhl:

"Übliche Bewe­gungen im Rahmen des Sich-bequem-Machens"

Zahnarzt verklagt Patienten: Weil der so groß und ungeschickt sei, habe er den Behandlungsstuhl zerstört. Das AG München sieht aber kein Verschulden. Ein Zahnarztstuhl müsse aushalten, dass es sich auch große Menschen auf ihm bequem machen.

Artikel lesen
Flaggen vor dem EU-Parlament 13.11.2025
Lieferketten

Mehrheit im rechten politischen Lager:

EU-Par­la­ment stimmt für schwächeres Lie­fer­ket­ten­ge­setz

Das Lieferkettengesetz der Europäischen Union soll nur noch für wenige große Firmen gelten. Die Mehrheit im Europaparlament kommt durch Stimmen von Rechtsaußen zusammen – ist eine Brandmauer gefallen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesamt für Justiz
Lei­te­rin bzw. Lei­ter (m/w/d) für die Ab­tei­lung VIII (Ver­brau­cher­schutz;...

Bundesamt für Justiz , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Ber­lin

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH