Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 10:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bayvgh-50-cent-gewinnspiele-im-internet-sind-unzulaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
4489

BayVGH: 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig

07.10.2011

Über das Internet in der Form so genannter 50-Cent-Gewinnspiele angebotene Sportwetten unterfallen dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags und sind nicht durch den Rundfunkstaatsvertrag allgemein zugelassen. Dies entschieden die Münchner Richter in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil.

Anzeige

Nach Ansicht des Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) enthält der Rundfunkstaatsvertrag zwar eine nachträglich eingefügte Bestimmung, wonach 50-Cent-Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind, grundsätzlich zulässig sind. Diese Regelung sei aber auf den Fall der Klägerin nicht anzuwenden. Sie lasse bei richtigem Verständnis im Rundfunk und den Telemedien veranstaltete Gewinnspiele bis zu einem maximalen Teilnehmerentgelt in Höhe von 0,50 Euro nicht zu, wenn sie als Glücksspiele im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags einzuordnen seien (Urt. v. 25.08.2011, Az. 10 BV 10.1176).

Die Klägerin bietet über ihre Internetplattform unter anderem Sportwetten (insbesondere Fußball) an. Dabei gibt der Teilnehmer auf der Internetseite die von ihm vorausgesagten Ergebnisse der Spiele ein. Sein Wetttipp wird durch ein eingesetztes Programm in einen Zahlencode umgewandelt (so genannter Tippcode). Dieser Tippcode wird dann über einen mehrwertgebührenpflichtigen Telefonanruf bei einer auf der Internetseite angegebenen "Tipp-Hotline" übermittelt. Pro Telefonanruf bei dieser Hotline werden – dauerunabhängig – 50 Cent fällig. Je nach Anzahl der richtig getippten Ergebnisse sind pro Tipp Gewinne von 30 Euro bis maximal 10.000 Euro möglich.

Geschicklichkeitsspiele für bis zu 50 Cent erlaubt

Mit seinem jetzt bekannt gewordenen Urteil bestätigt der BayVGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das bereits in erster Instanz die durch die Regierung von Mittelfranken verfügte Untersagung der Veranstaltung oder Vermittlung dieser Gewinnspiele durch die Klägerin
für rechtens erachtet hatte.

Für den Anwendungsbereich der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung verbleiben neben unentgeltlichen Gewinnspielen nur noch entgeltliche Geschicklichkeitsspiele mit einem Teilnahmeentgelt bis zu 50 Cent, so die Richter.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH zum Onlineglücksspiel: Zocken im Internet ist und bleibt verboten - vorerst

Poker-Angebote im Internet: Virtuelles Zocken auf dem Weg in die Legalität

LG Hannover: Ausländischer Glücksspielanbieter darf in Deutschland nicht im Internet werben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BayVGH: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4489 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Gewinnspiele
    • Glücksspiel
    • Internet
Bildschirm mit der Webseite YouPorn, der Nutzer muss sein Alter bestätigen, um fortzufahren. 09.10.2026
Pornografie

Keine Sperren von YouPorn und Pornhub:

Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz bestä­tigt

Pornoseiten dürften eigentlich nicht ohne Altersverifikation abrufbar sein. Doch die Betreiber ignorieren das oft. Deutsche Landesmedienanstalten sind dagegen weitgehend machtlos, bestätigt nun das OVG NRW.

Artikel lesen
Junge sitzt auf der Couch mit Tablet und Handy - Emojis zeigen, dass er freundliche Reaktionen bekommt. 01.10.2026
KI

KIDS Act: EU-Kommission will Kinder vor KI-Freunden schützen:

Chat­bots reden zu men­sch­lich, das ist ein Pro­blem

Die EU-Kommission will Kinder davor schützen, dass sie KI-Anwendungen mit echten Freunden verwechseln. Alle Anbieter müssen das Design ihrer Chatbots ändern. Doch wie, wenn die KI darauf trainiert ist, empathisch und mitfühlend zu agieren?

Artikel lesen
Ein Mann starrt in einem dunklen Raum auf einen Laptopbildschirm, auf dem er Glücksspiele spielt 17.09.2026
Glücksspiel

BGH verhandelt zu Online-Glücksspielen:

Zocker können ihre Spiel­ver­luste wohl zurück­ver­langen

Weil Online-Casinos früher pauschal illegal waren, können Spieler ihre Verluste aus dieser Zeit bei den Veranstaltern einklagen. Der BGH zeigte sich bereit, zu helfen. Christian Rath war bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe dabei.

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ge­werb­li­cher Rechts­schutz, Me­di­en-/TK-Recht

HEUKING, Düs­sel­dorf

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Wie generativ ist die KI? Spezialprobleme mit dem deutschen Urheberrecht

29.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Göttinger Verein zur Förderung des internationalen und nationalen Wirtschafts- und Medienrechts e. V.
18. Göttinger Urheberrechtstagung

03.11.2026, Göttingen

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH