Manche Flüchtlinge müssen zwar für ihre Unterbringung in einem Asylheim zahlen - aber die Bayerische Staatsregierung darf dafür nicht willkürlich kassieren. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht verlangte deshalb eine Neuregelung.
Das Innenministerium muss Miete und Nebenkosten für Flüchtlinge in den Asylheimen des Freistaats von Grund auf neu berechnen. Denn bisher hat die Staatsregierung von den Bewohnern ohne ordentliche Kalkulation Gebühren für die Unterbringung kassiert, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden hat (Beschl. v. 16.05.2018, Az. 12 N18.9).
Denn Grundlage der Berechnung waren bisher die Durchschnittsmieten, die Hartz-IV-Empfänger in Bayern zahlen müssen. Doch Asylunterkünfte und Privatwohnungen "entbehren von vornherein jeder Vergleichbarkeit im Hinblick auf Ausstattung und Standard", heißt es in dem Beschluss des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts. Das Innenministerium will die 46 Seiten umfassende Entscheidung nun gründlich prüfen, wie der für Asyl zuständige Ministerialdirektor Karl-Michael Scheufele am Freitag erklärte.
Das Sozialministerium hatte die Gebühren 2016 festgesetzt: Ein Alleinstehender muss für die Unterkunft 276 Euro Gebühr zahlen, für Nebenkosten an Verpflegung und Haushaltsenergie berechnete das Ministerium weitere 170 Euro - in Summe 446 Euro im Monat für ein Bett in einem Zweierzimmer ohne Bad und Küche. Bezahlt werden müssen die Gebühren von anerkannten Asylbewerbern, die noch in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, und von Flüchtlingen mit Job.
Annahmen "ins Blaue hinein"
Die Richter ermahnten nun die Staatsregierung, dass sie Gebühren nicht willkürlich festsetzen darf. Die Formulierungen kommen einer juristischen Ohrfeige gleich: So kritisieren die Richter das "vollständige Fehlen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation". Die Höhe der Gebühren sei "völlig unabhängig" von den tatsächlichen Gesamtkosten festgelegt worden. "Einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation entspricht ein solches Vorgehen, das sich letztlich allein auf 'ins Blaue hinein' getroffene Annahmen stützt, nicht."
Der Bayerische Flüchtlingsrat forderte die Staatsregierung auf, "die zu Unrecht kassierten Unterkunftsgebühren zurückzuerstatten und endlich humane Mindeststandards für die Unterbringung zu erlassen und umzusetzen".
Das Urteil bedeutet nicht, dass die Staatsregierung überhaupt keine Gebühren für die Unterbringung kassieren darf - aber dafür müsste das Innenministerium zunächst die tatsächlichen Kosten ausrechnen. Scheufele will nun entsprechende Änderungen auf den Weg bringen. Das Innenministerium hatte die Zuständigkeit für die Asylheime erst im März bei der Regierungsumbildung vom Sozialministerium übernommen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
BayVGH zu den Kosten für Asylunterbringung: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28721 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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