Druckversion
Dienstag, 13.10.2026, 05:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bayverfgh-vf26-vii-21-corona-testpflicht-schule-bayern-wechsel-distanzunterricht
Fenster schließen
Artikel drucken
44783

BayVerfGH: Baye­ri­sche Schul-Regeln samt Testpf­licht bleiben in Kraft

22.04.2021

Kind mit Schnelltest

pascalskwara - stock.adobe.com

Wechsel- oder Distanzunterricht plus Testpflicht: Die Coronakrise ist für Kinder, Jugendliche und Familien eine enorme Belastung. Die strikten Regeln aber bleiben in Bayern in Kraft - auch wegen der hohen Corona-Zahlen.

Anzeige

Die Testpflicht an bayerischen Schulen und die Regelungen zu Distanz- und Wechselunterricht bleiben in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) lehnte es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Regelungen in der Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen (v. 21.04.2021, Az. Vf. 26-VII-21). Damit bleibt es dabei, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 nur noch Wechselunterricht erlaubt ist und bei Werten über 100 nur noch Distanzunterricht - mit einer Ausnahme unter anderem für Viertklässler und Abschlussklassen. Weiterhin dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch mit negativem Test in die Schule.

Die Antragsteller hatten laut Gericht argumentiert, die Vorschriften zum Distanz- und Wechselunterricht verletzten verschiedene in der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und Familien allgemein. Sie seien unter anderem angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die schulische und berufliche Laufbahn, die Persönlichkeitsentwicklung "sowie im Hinblick auf die drohenden ökonomischen, gesundheitlichen und psychischen Schäden" nicht verhältnismäßig. Die übermäßige Belastung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Und die Testpflicht greife unzulässigerweise ebenfalls in verschiedene Grundrechte ein.

Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Klage in der Hauptsache erfolgreich sei. Einen offensichtlichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sahen die Richter ebenso wenig wie eine offensichtlich verfassungswidrige Einschränkung von Grundrechten.

Zwar seien "die hohen Belastungen durch die Folgen der Pandemie insbesondere für Familien hinsichtlich der Beschulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ohne jeden Zweifel einschneidend". Bei einem "unbeschränkten Zusammentreffen von Schülerinnen und Schülern ohne Testpflicht" unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz ergäbe sich allerdings ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko für schulische Kontaktpersonen, aber auch für die Gesamtbevölkerung. Die Richter verwiesen dabei auch auf die aktuell dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens unter Kindern und Jugendlichen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BayVerfGH: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44783 (abgerufen am: 13.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Schulen
  • Gerichte
    • Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Eine Frau sitzt am Laptop und legt erschöpft das Gesicht in ihre Hände 07.10.2026
Gesundheit

Umfrage unter Studierenden und Referendaren:

Neun von zehn Nach­wuchs­ju­risten belastet das Stu­dium mental

Examensangst, Zukunftssorgen, Prädikatsdruck: Eine Jurafuchs-Umfrage unter rund 1.600 angehenden Juristen zeichnet ein düsteres Bild. Ein Drittel dachte bereits mehrmals über einen Abbruch nach und auch die Hochschulen kritisieren viele.

Artikel lesen
Tobias Göbel, einer der ersten Ärzte, die ihren Abschluss über die Landarztquotenregelung gemacht haben 06.10.2026
Medizin

VG Gelsenkirchen bestätigt hohe Vertragsstrafe:

Wer doch nicht Lan­d­arzt werden will, muss 250.000 Euro zahlen

Über die Landarztquote haben inzwischen 1.000 Personen ohne Top-Abiturnoten ihren Studienplatz für Medizin bekommen. NRW darf dabei den Platz an eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro koppeln, hat nun das VG Gelsenkirchen entschieden.

Artikel lesen
Ausrüstung der Feuerwehr an einem Kleiderhaken 05.10.2026
Datenschutz

VG Berlin zur Corona-Zeit:

Feu­er­wehr durfte Impf­status ans Gesund­heit­samt wei­ter­geben

Die Berliner Feuerwehr durfte Beschäftigte ohne Impfnachweis an das Gesundheitsamt melden, hat das örtliche Verwaltungsgericht entschieden. Ein Formular mit weiterführenden Angaben ging datenschutzrechtlich aber zu weit.

Artikel lesen
Eine Schulklasse unterwegs 05.10.2026
Schulen

VG Düsseldorf zum Ausschluss durch die Schule:

Autis­ti­scher Schüler darf mit auf Klas­sen­fahrt

Seine Schule hielt einen Neunjährigen mit Autismus und ADHS auf Klassenfahrt für ein Sicherheitsrisiko, trotz organisierter Eins-zu-eins-Betreuung durfte er nicht mit. Laut VG ist das unverhältnismäßig, der Junge darf nun mit nach Spiekeroog.

Artikel lesen
Polizeibeamter in dunkelblauer Uniform mit der Aufschrift "POLIZEI" auf dem Rücken, von hinten fotografiert. 28.09.2026
Polizei

OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung:

Wegen Harn­steins platzt der Traum vom Poli­zei­beruf nicht

Ein Polizeibewerber hatte einen Harnstein und wurde deshalb aus dem Bewerbungsverfahren geworfen. Grund: Er könne die medizinisch empfohlene Vorsorge im Polizeialltag nicht immer einhalten. Das war aber nicht rechtens, so das OVG.

Artikel lesen
Abbildung eines Pfeffersprays 28.09.2026
Schulen

VG Berlin zu gefährlichem Streich eines Fünftklässlers:

Schüler, der Pfef­fer­spray ver­sprüht, vom Unter­richt aus­ge­sch­lossen

Ein Zwölfjähriger versprühte in einer Schultoilette Pfefferspray. Er sagt, er habe es für "Furzspray" gehalten. Das überzeugte das VG Berlin nicht. Der Schüler darf für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, bestätigte das Gericht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von IHK zu Schwerin
Fach­be­ra­tung Ver­mitt­lungs­we­sen (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
BauGB-Novelle 2026: "Game changer" oder bloße Randkorrekturen?

13.11.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung der Hamburgischen Verwaltungsgerichte zum Baurecht

25.11.2026, Hamburg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH