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BayVerfGH zu CSU-Verwandtenaffäre: Staatsregierung muss Opposition Auskunft erteilen

22.05.2014

Die bayerische Landesregierung muss Anfragen der Opposition zur Verwandtenaffäre im Gegensatz zur bisherigen Praxis detailliert beantworten. Das hat der BayVerfGH in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt - und damit einer Klage der SPD in vollem Umfang stattgegeben.

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Mit ihrer Nicht-Beantwortung von fünf Anfragen habe die Regierung in München gegen die bayerische Verfassung verstoßen und das Fragerecht der Abgeordneten verletzt, entschieden die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (BayVerfGH). In seiner Urteilsbegründung betonte Gerichtspräsident Karl Huber, die Regierung sei für die Beantwortung zuständig (Urt. v. 22.05.2014, Az. Vf. 53-IVa-13). Dafür spreche schon die "Personalverflechtung" zwischen Landtag und Regierung. Zudem habe sich Seehofer persönlich in den Fall eingeschaltet.

Die Staatskanzlei hatte bisher sämtliche Antworten mit dem Hinweis verweigert, nicht sie, sondern das Landtagsamt sei für die Beantwortung zuständig. Dieser Begründung folgte der BayVerfGH nicht. SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher sprach in einer ersten Reaktion von einem "echten Paukenschlag".

Umstrittene Altfallregelung im Kreuzfeuer der Kritik

Die Staatskanzlei reagierte bereits wenig später: Die Regierung respektiere die Entscheidung und werde sie "umgehend umsetzen", kündigte Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) an. Dazu werde man sich zunächst "die erforderlichen Informationen bei den betroffenen Kabinettsmitgliedern beschaffen", erklärte sie.

Die SPD hatte von der CSU-Landesregierung unter anderem wissen wollen, wie viel Geld fünf Kabinettsmitglieder ihren Verwandten gezahlt haben. Zudem fragte sie danach, welche Summen die betreffenden CSU-Politiker auf Order von Ministerpräsident Horst Seehofer an die Staatskasse zurücküberwiesen haben.

Die Verwandtenaffäre war 2013 aufgedeckt worden. Dabei ging es um Dutzende Parlamentarier in Bayern, die jahrelang von einer Altfallregelung im Abgeordnetenrecht Gebrauch gemacht und Ehefrauen, Kinder oder andere nahe Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt hatten - auf Kosten des Landtags. Wegen der umstrittenen Altfallregelung hatte auch der Oberste Rechnungshof schwere Vorwürfe gegen das Parlament erhoben. Um Rückzahlungsforderungen der Parlamentsverwaltung müssen sich die Abgeordneten jedoch wohl keine Sorgen machen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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BayVerfGH zu CSU-Verwandtenaffäre: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12062 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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