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50121

Fall kommt zum Bayerischen Obersten Landesgericht: Boa­teng legt nach zweiter Ver­ur­tei­lung Revi­sion ein

09.11.2022

Ein Mann im Anzug sitzt im Gerichtssaal und hört aufmerksam zu, während rechtliche Fragen diskutiert werden.

Das BayObLG soll die zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nun auf Rechtsfehler prüfen. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Nachdem die Verteidigung des Fußball-Profis Jérôme Boateng den Prozess bereits mit unzähligen Anträgen verzögert hatte, ist die Sache auch nach der zweiten Verurteilung noch nicht abgeschlossen: Seine Anwälte haben Revision eingelegt.

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Jérôme Boateng will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Einer seiner Verteidiger legte Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht (LG) München I am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat. 

Die Kammer hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch vergangener Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Sie verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro.

Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht (AG) München im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

Richter: "Revision gründlich überdenken"

"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußball-Profi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Ob auch sie Revision einlegen will, war zunächst noch unklar. Die Frist sollte um Mitternacht ablaufen.

Richter Forstner hatte dem Angeklagten im Berufungsprozess noch nahegelegt, eine Revision gründlich zu überdenken. "Irgendwann ist halt auch die Verteidigung mal am Ende. Das weiß der Herr Boateng als Verteidiger wahrscheinlich auch ganz gut." 

pab/dpa/LTO-Redaktion

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Fall kommt zum Bayerischen Obersten Landesgericht: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50121 (abgerufen am: 14.12.2025 )

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