Bayern: Schmerzensgeld für Familien von Unfallopfern

30.01.2012

Die bayerische Justizministerin Merk (CSU) kündigte am Montag einen Gesetzentwurf auf Bundesebene an, der die Rechtsstellung der Angehörigen von getöteten Unfallopfern erheblich verbessert. Diese sollen künftig Schmerzensgeld erhalten.

Eine Zahlung des Unfallverursachers an die Eltern, die Kinder oder den Ehepartner eines Unfallopfers könne nach Ansicht der Ministerin als Zeichen seelisches Leid anerkennen und etwas Genugtuung und Gerechtigkeit schaffen. Der Vorschlag sei auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit unterstützt worden.

Heute sei es für einen Unfallverursacher zivilrechtlich oft günstiger, wenn das Opfer stirbt: Bei schweren Verletzungen müsse der Schädiger zumindest die Behandlungskosten ersetzen und ein Schmerzensgeld zahlen. Wenn hingegen zum Beispiel ein radfahrendes Kind von einem betrunkenen Lastwagenfahrer getötet werde, bestehe kein Schmerzensgeldanspruch. Dies sei ein unerträglicher Zustand, so die Justizministerin.

dpa/cla/LTO-Redaktion

Mehr auf LTO.de:

BGH zur Haftung für grob fahrlässigen Unfall mit Mietwagen: Auf den Grad des Verschuldens kommt es an

Jubiläum: Deutscher Verkehrsgerichtstag wird 50

50. Verkehrsgerichtstag: Fahrverbote für Alte und Kranke?


Zitiervorschlag

Bayern: Schmerzensgeld für Familien von Unfallopfern . In: Legal Tribune Online, 30.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5439/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen