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Bayerische Ministerin zum Schwangerschaftsabbruch: "Abschaf­fung von § 218 StGB wäre ver­fas­sungs­widrig"

11.01.2023

Ulrike Scharf (CSU) am 05.07.22 im Bayerischen Landtag.

Scharf von der Bayerischen CSU möchte sich bei einer möglichen Streichung des Paragrafen 218 StGB mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass das BVerfG das neue Gesetz überprüft. Foto: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Die Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Ulrike Scharf kritisiert das Vorhaben der Grünen in Bayern, die Norm zum Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Das sei verfassungswidrig.

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Bayern will das bestehende Abtreibungsrecht erhalten und gegen eine mögliche Abschaffung des Paragrafen zum Schwangerschaftsabbruch (§ 218 Strafgesetzbuch (StGB)) notfalls vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Die bayerische Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern am Mittwoch: "Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben." Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ignoriere das mit ihrem Plan, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Norm des § 218 StGB steht vielfach und seit langem in der Kritik.

Paus dringt auf eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts. Es gehe dabei um fundamentale, um existenzielle Fragen, hatte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt. "Für mich ist das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort, das zu regeln." Die Ampel wolle das in dieser Legislaturperiode prüfen.

Scharf sagte nun, dies wäre "mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig". Sie fügte hinzu: "Wird der Paragraf 218 StGB gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft."

Laut Gesetz steht eine Abtreibung grundsätzlich unter Strafe. Nur, wenn Schwangere sich vorher beraten lassen und der Fötus nicht älter als zwölf Wochen ist, bleibt sie straffrei. Scharf sagte: "Ohne Not will die Bundesfamilienministerin den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt."

Im Sommer vergangenen Jahres war der umstrittene Paragraf 219a StGB, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorgab, aufgehoben worden.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Bayerische Ministerin zum Schwangerschaftsabbruch: "Abschaffung von § 218 StGB wäre verfassungswidrig" . In: Legal Tribune Online, 11.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50722/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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