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Neues Abgeordnetengesetz in Bayern: Vetternbeschäftigung soll verboten werden

16.05.2013

Der bayerische Landtag will auf die Verwandtenaffäre reagieren und das Abgeordnetengesetz noch weiter verschärfen als bisher geplant. Die Spitzen von CSU, SPD, Grünen und SPD haben sich darauf verständigt, dass Abgeordnete auch die sprichwörtlich gewordenen Vettern nicht mehr anstellen dürfen. Ursprünglich sollte das Verbot nur für Verwandte dritten Grades gelten.

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Insgesamt 79 Landtagsabgeordnete aus Bayern haben seit dem Jahr 2000 Ehefrauen oder Kinder als Bürohilfen angeheuert. Dies war nach damaligem Recht zulässig, hat aber eine kontroverse Diskussion ausgelöst.

Die Politiker des Freistaates wollten daraufhin die Beschäftigung von Familienmitgliedern bis zum dritten Grad verbieten. Dies betrifft Onkel und Tanten sowie Nichten und Neffen. Dieses Verbot soll jetzt nach dem Willen von vier der fünf Fraktionsvorsitzenden im Landtag auf Cousinen und Vettern erweitert werden.

Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger hat sich der Verabredung jedoch nicht angeschlossen. Ihm geht die neue Regelung zu weit. "Das wäre ein Riesenberufsverbot für sehr viele Leute", kritisierte er. Ursprünglich war geplant gewesen, dass alle Fraktionen das neue Gesetz gemeinsam verabschieden sollten, um das Ansehen des Landtags wieder zu heben. Diese Hoffnung hat sich nun zerschlagen.

In einem zweiten Punkt wird das neue Abgeordnetengesetz ebenfalls rigider als geplant: Künftig dürfen die Abgeordneten auch keine Familienmitglieder anderer Abgeordneter bis zum dritten Verwandschaftsgrad mehr anstellen. Weiter diskutiert wird noch über die künftigen Regeln für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften.

dpa/hog/LTO-Redaktion

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Neues Abgeordnetengesetz in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8749 (abgerufen am: 10.02.2026 )

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