Sport und Recht: Bayern stellt Entwurf für Sportschutzgesetz vor

05.02.2014

Der Bayerische Justizminister Bausback hat Anfang der Woche die Eckpunkte eines geplanten Sportschutzgesetzes vorgestellt. Der Bayerische Gesetzentwurf soll vor allem die Bekämpfung des Dopings im Spitzensport vorantreiben.

Anlässlich eines Besuches bei der Staatsanwaltschaft München I, einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte, sagte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Wir könnten im Kampf gegen Doping viel erfolgreicher sein. Dafür bräuchten wir schlagkräftige Gesetze, die unseren Ermittlern eine vernünftige Grundlage bieten." Es fehle schlicht an allem, "was für eine effektive Strafverfolgung nötig ist. Die Bekämpfung des Dopings im Spitzensport wird daher zentraler Inhalt meines neuen Gesetzentwurfs sein. Er wird ein selbständiges Gesetz zum Schutz des Sports vorsehen, ein 'Sportschutzgesetz'."

Geplant sei unter anderem die uneingeschränkte Strafbarkeit jeglichen Besitzes von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen, sowie die Schaffung umfassender Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen und eine klar formulierte, uneingeschränkte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden. Auch solle der Strafrahmen für Dopingvergehen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.

Neben dem Doping werde auch dem Sportbetrug mit differenzierten gesetzlichen Regelungen der Kampf angesagt. So will Bausback die Straftatbestände des Sportbetrugs und der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport einführen. Auch eine "sportspezifische Kronzeugenregelung" sowie "zusätzliche effektive strafprozessuale Befugnisse, allen voran erweiterte Telefonüberwachungs- und Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten, um Informationen aus der abgeschotteten Szene gewinnen zu können" seien geplant.

Pläne zur Einführung eines neuen Straftatbestandes im Bereich des Dopings hatte 2013 bereits der damalige Innenminister Friedrich angekündigt. Unter Experten herrscht indes Streit über die Sinnhaftigkeit neuer Strafnormen in diesem Bereich. Eine öffentliche Debatte hatte sich etwa an den Fällen von Katja Pechstein und Stefan Schumacher entzündet.

mbr/LTO-Redaktion

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Sport und Recht: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10900 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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