Nach Justizskandal in 2014: Baye­ri­sche Regie­rung will Gesin­nungs­über­prü­fung für Richter

23.09.2016

Der Fall eines Richters in Bayern, der nebenbei in einer antisemitischen Band spielte, machte 2014 Schlagzeilen. Nun plant die dortige Staatsregierung offenbar, Richter künftig vor ihrer Einstellung vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.

Ein Richter, der nebenbei in einer Band mit antisemitischem Gedankengut spielt und einen rechtsextremistischen Verein unterstützte: Das sorgte im Jahr 2014 für einen handfesten Skandal in der bayrischen Justiz. Damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt, will die bayerische Staatsregierung nun ein Gesetz auf den Weg bringen, welches eine Überprüfung von Richtern vor deren Einstellung durch den Verfassungsschutz vorsieht. Dies berichtete der Münchner Merkur am Freitag.

Ein entsprechender Entwurf der Ministerien für Justiz und Finanzen finde sich demnach auf der vorläufigen Tagesordnung für die nächste Kabinettssitzung. Das Finanzministerium ist für Personalangelegenheiten zuständig. Offiziell bestätigt wurden die Informationen bislang nicht.

Nachdem 2014 bekannt geworden war, dass Maik B., damals Richter auf Probe an einem oberfränkischen Amtsgericht, in einer Band namens "Hassgesang" aktiv war und nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu den Hintermännern des seit 2012 verbotenen rechtsextremistischen Vereins "Widerstandsbewegung Südbrandenburg" zählte, hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bereits eine Wiedereinführung des sogenannten Radikalenerlasses vorgeschlagen.

Dieser wurde 1972 unter Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen und sah unter anderem eine provisorische Überprüfung von Beamtenanwärtern durch den Verfassungsschutz vor. Ziel war es, politische Extremisten aus dem öffentlichen Dienst herauszuhalten. Der Beschluss löste bereits damals eine politische Kontroverse aus und in den kommenden Jahren wurde die Praxis, nach einseitiger Aufkündigung durch Brandts Nachfolger Helmut Schmidt, nach und nach von den einzelnen Bundesländern wieder abgeschafft.

Aufgrund des mit einer Überprüfung aller Bewerber verbundenen Aufwands sollen nach dem Entwurf der bayrischen Regierung nur angehende Richter überprüft werden. Ob er auf der Tagesordnung bleiben wird, legen am Montag die Amtschefs von Staatskanzlei und den Ministerien fest.

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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Nach Justizskandal in 2014: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20675 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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