Sicherheitscheck in Bayern: Behörden dürfen öff­ent­liche Webin­halte prüfen

08.07.2020

Der Freistaat passt sein Gesetz zur Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst an die Bundesregelung an. Zukünftig sollen auch Internetseiten und Social Media Accounts überprüft werden, wie der Landtag am Mittwoch entschied.

Wer in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, der wird alle fünf Jahre überprüft. In Bayern richtet sich das nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BaySÜG). Wie bereits andere Bundesländer zuvor soll nun auch die Regelung in Bayern an die Bundesregelung angepasst werden. Danach werden bei Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst künftig auch deren soziale Netzwerke oder etwaige eigene Internetseiten ausgewertet. Der bayerische Landtag stimmte am Mittwoch für die Änderung des Gesetzes. 

"Damit können die Behörden noch genauer prüfen, ob bei den betreffenden Personen ein Sicherheitsrisiko vorliegt", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Das betrifft aber nur die Inhalte, die der Betroffene öffentlich sichtbar preisgibt." 
 
Durch die spezielle Zuverlässigkeitsüberprüfung sollen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten wie der Zugriff auf Verschlusssachen geschützt, aber auch die Beschäftigung von unzuverlässigen Personen an bestimmten "sicherheitsempfindlichen" Stellen ausgeschlossen werden. Der Umfang der regelmäßigen Überprüfung richtet sich nach dem Geheimhaltungsgrad und der Tätigkeit. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion 

 

 

Zitiervorschlag

Sicherheitscheck in Bayern: Behörden dürfen öffentliche Webinhalte prüfen . In: Legal Tribune Online, 08.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42138/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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