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"Straffreier Eigenbedarf" auf Justizministerkonferenz: Bayern will bun­des­weite Ober­g­renze für Cannabis

30.05.2018

Ein Joint und Marihuana-Krümel

(c) juniart - stock.adobe.com

Sechs, zehn oder 15 Gramm – wie groß darf die "geringe Menge" sein? Das Thema wird kommende Woche die Justizministerkonferenz der Länder beschäftigen. Erste Vorstöße kommen aus Baden-Württemberg und Bayern.

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Das rechtspolitische Aufwärmen für die in der nächsten Woche anstehende Justizministerkonferenz der Länder hat begonnen. Einen Vorstoß gab es nun beim Thema Cannabis. Der Ressortchef aus Baden-Württemberg, Guido Wolf (CDU), forderte bundesweit einheitliche Cannabis-Grenzwerte. "Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können", sagte Wolf der Rheinischen Post am Mittwoch. 

"Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird." Zuvor hatte er sich bereits in der Heilbronner Stimme und im Mannheimer Morgen dafür ausgesprochen. Wolf kündigte an, bei der Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni in Eisenach dafür werben zu wollen. 

Auf der Tagesordnung der Justizpressekonferenz steht auch der Punkt "'Geringe Menge im Sinne des § 31a BtMG – Festlegung einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten" Es geht dabei um die Menge von Cannabis, die künftig als Eigenbedarf gelten soll, und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können. 

Sechs Gramm, zehn Gramm, 15 Gramm?

Die Werte schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen sechs und 15 Gramm. Thüringen hatte die Grenze Anfang vergangenen Jahres auf zehn Gramm angehoben. "Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen", hatte Wolf in der vergangenen Woche gesagt. "Wir müssen uns hier erst unter den Justizministerien der Länder verständigen."

Unterstützung bekommt Wolf von seinem bayerischen Amtskollegen. "Ich halte eine bundesweit einheitliche Obergrenze bei der Frage, was eine 'geringe Menge' Cannabis ist, für grundsätzlich wünschenswert", erklärte Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch in München. "Eine deutschlandweit einheitliche Obergrenze ist aus bayerischer Sicht jedoch nur dann zu befürworten, wenn die Obergrenze - wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern praktiziert - bei sechs Gramm liegt."

Wegen des "stetigen Anstiegs des durchschnittlichen Wirkstoffgehalts" sei eine Grenze von mehr als sechs Gramm nicht vertretbar. Bausback: "Eine Verharmlosung dieser Droge ist absolut unverantwortlich und untergräbt sämtliche Anstrengungen im Kampf gegen den Drogenmissbrauch."

Kauf und Besitz von Drogen wie den Cannabisprodukten Haschisch und Marihuana sind verboten und strafbar. Der § 31a im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erlaubt aber einen Verzicht auf die Strafverfolgung, wenn es nur um kleine Mengen zum Eigenverbrauch geht, die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Auch die FDP in Baden-Württemberg begrüßt Wolfs Vorstoß zu der Obergrenze. Der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Nico Weinmann, sagte: "Der Rechtsstaat verliert an Überzeugungskraft, wenn in einem Bundesland ein Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, das in einem anderen Bundesland als noch nicht strafwürdig hingenommen wird." Zuletzt hatte sich in der jahrzehntelangen Diskussion auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) für eine vollständige Entkriminalisierung ausgesprochen.

kus mit Material der dpa

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"Straffreier Eigenbedarf" auf Justizministerkonferenz: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28883 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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