Bayerisches Beamtenrecht: Rechtsgeschichte statt Ruhestand

dpa/nbu/LTO-Redaktion

11.07.2010

Der renommierte Politikwissenschaftler Dr. Heinrich Oberreuter möchte weiterhin Chef der politischen Akademie in Tutzing bleiben. Da er in diesem Jahr aber seinen 68. Geburtstag feiert, ist eine Änderung des Akademiegesetzes erforderlich - und wahrscheinlich.

Auslöser des wahrscheinlichen legislativen Vorhabens ist das 2011 in Kraft tretende neue Beamten-Dienstrecht des Freistaates Bayern, welches eine Pensionierung mit spätestens 67 Jahren vorschreibt. Oberreuter besitzt einen Vertrag als Chef der Politischen Akademie in Tutzing bis 2011. Mit seinem Geburstag könnte der Beamte trotz geltenden Vertrags nicht mehr an der Spitze der Akademie tätig sein.

Mit der FDP sei die Änderung des Akademiegesetzes bereits abgesprochen, so CSU Landtagsabgeordnete Ingrid Heckner. Nun hofft man in der CSU auf eine parteiübergreifende Einigung auch mit den anderen Fraktionen.

Da Oberreuter in den vergangenen Jahren häufig durch kritische Äußerungen in Richtung der Regierungspartei aufgefallen ist, dürfte eine Einigung nicht im Bereich des Unmöglichen liegen.

Zitiervorschlag

Bayerisches Beamtenrecht: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/926 (abgerufen am: 03.12.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen