BayVerfGH zum Pensionsalter: Bayerns Bürgermeister mit 65 in den Ruhestand

19.12.2012

Sind Bürgermeister und Landräte mit 65 Jahren zu alt für den Job? Bayerns Landtags-Senior Peter Paul Gantzer von der SPD zog vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, um die Pensionsgrenze zu kippen. Doch die Richter entschieden nicht in seinem Sinn: Es bleibt bei der Altersgrenze. Die bereits vom Landtag beschlossene Anhebung auf 67 Jahre soll erst 2020 gelten.

Hauptamtliche Bürgermeister und Landräte müssen im Freistaat auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters von 65 Jahren in Rente gehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) verwarf am Mittwoch in München eine Popularklage gegen die geltende Regelung. Landtags-Senior Peter Paul Gantzer (74 Jahre) von der SPD und sechs Fraktionskollegen hatten die Altersgrenze zu Fall bringen wollen (Urt. v. 19.12.2012, Az. Vf. 5-VII-12).

Das Verfassungsgericht bestätigte auch, dass die vom Landtag bereits beschlossene Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre erst bei der übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 und nicht schon bei der kommenden Wahl 2014 gilt.

Ehrenamtliche Bürgermeister sind von der Altersgrenze nicht betroffen, sie dürfen sich seit jeher auch nach ihrem 65. Geburtstag erneut auf den Chefsessel im Rathaus wählen lassen. Dies hält der langgediente Parlamentarier Gantzer für eine Ungleichbehandlung.

"Ehrenamtliche Bürgermeister haben deutlich weniger zu tun"

Gerichtspräsident Karl Huber machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass ehrenamtliche Bürgermeister deutlich weniger zu tun hätten, weil sie Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern vorstehen. Gantzer äußerte sich enttäuscht über die Niederlage: "Das Gericht hat sich im Grunde genommen mit meinen Argumenten nicht auseinandergesetzt, sondern übernommen, was das Innenministerium aufgeschrieben hat."

Auch der Bayerische Städtetag war nicht zufrieden. Die Wähler seien klüger als jedes Gesetz, wandte der Vorsitzender, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD), ein. "Sie können in der Wahlkabine entscheiden, ob sie einem älteren Kandidaten die Ausübung des Amtes zutrauen."

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte hingegen die Entscheidung. "Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte mit anderen Staatsdienern gleich behandelt werden können", sagte er. "So gelten für alle die gleichen Pensionsgrenzen." Der Vorwurf der Altersdiskriminierung sei damit vom Tisch. Nach Auffassung des innenpolitischen Sprechers der CSU-Landtagsfraktion, Florian Herrmann, bringt das Urteil Rechtssicherheit für die Kommunalwahlen 2014.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BayVerfGH zum Pensionsalter: Bayerns Bürgermeister mit 65 in den Ruhestand . In: Legal Tribune Online, 19.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7827/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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