Prof. Stefan Leupertz, Präsident des Deutschen Baugerichtstags e.V. und Mitglied der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht für das Bundesjustizministerium, hat sich in einem Interview zum Abschlussbericht optimistisch im Hinblick auf einen möglichen Gesetzentwurf gezeigt. Ein eigenständiger Abschnitt im BGB soll künftig Baubeschreibungspflichten des Unternehmens ebenso regeln wie die umstrittene Bauverfügung.
Nach dreijähriger Arbeit in der Arbeitsgruppe (AG) zum Bauvertragsrecht hat Prof. Stefan Leupertz in einem ersten Interview auf werner-baurecht ein positives Fazit gezogen. Die Arbeit habe sich gelohnt. Die AG habe nicht im Sinne eines politischen Meinungskampfs gearbeitet.
Auftraggeber eines Bauvorhabens sollen nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe ein Anordnungsrecht erhalten. Dieses sei allerdings so zu reduzieren, dass gewährleistet sei, dass Baustellen nicht unnötig stillstünden. "Die Gerichte werden damit umgehen können", so der Präsident des Deutschen Baugerichtstags.
In der ausgearbeiteten Baubeschreibungspflicht für Unternehmer sieht Leupertz im Ergebnis eher eine Qualitätssteigerung als eine bürokratische Hürde. So könne der Private Angebote von Unternehmen besser beurteilen und vergleichen; Unternehmen würden hierdurch angehalten, ihre Versprechungen wahr zu machen: "Eine aussagekräftige Beschreibung der Bauleistung vor Abschluss des Vertrages schafft Transperenz".
Leupertz zeigt sich in dem Interview zuversichtlich, dass die Ausarbeitungen zu einem Gesetzentwurf führen werden. "Ich war lange sehr skeptisch. Jetzt sehe ich gute Chancen für einen Referentenentwurf schon in der nächsten Legislaturperiode." Allerdings sei dies auch von den Mehrheitsverhältnissen nach der Bundestagswahl abhängig.
una/LTO-Redaktion
AG Bauvertragsrecht legt Abschlussbericht vor: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9117 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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