Ein syrisches Gericht hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad wegen seiner Verbrechen im Bürgerkrieg in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Auch gegen Assads Bruder und seinen Cousin wurde die Todesstrafe verhängt.
Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Sturz von Baschar al-Assad hat ein syrisches Gericht den früheren Machthaber in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das Vierte Strafgericht in der Hauptstadt Damaskus sprach ihn wegen vorsätzlichen Mordes an mehreren Menschen – darunter Kindern –, Folter, willkürlicher Inhaftierungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Die Urteilsverkündung wurde live im syrischen Staatsfernsehen übertragen.
Auch Assads Bruder, Mahir al-Assad, sowie weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihnen wurden vorsätzlicher und geplanter Mord sowie Folter mit Todesfolge zur Last gelegt.
Assads Cousin Atef Najib musste sich als eine der wenigen Schlüsselfiguren der früheren Regierung selbst in Syrien vor Gericht verantworten. Auch er wurde unter anderem wegen "systematischen Massenmordes" und willkürlicher Verhaftungen zum Tode verurteilt. Das Gericht habe einstimmig beschlossen, die härteste Strafe gegen Najib zu verhängen, sagte Richter Fachr al-Din al-Arian.
Vor dem Justizpalast in Damaskus versammelten sich Dutzende Menschen. Nach dem Urteil jubelten und feierten sie. Es war die erste Verurteilung Baschar al-Assads und ein langersehnter Moment der syrischen Gesellschaft in der Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Doch er bleibt zunächst symbolisch: Eine Vollstreckung der Strafe ist bisher nicht absehbar. Der frühere Präsident und sein als "Schlächter" bekannter Bruder Mahir flohen nach dem Sturz der Regierung nach Russland. Sollten die beiden eines Tages gefasst oder ausgeliefert werden, warten auf sie die Justizbehörden.
Mehr als 500.000 Menschen in Syrien getötet
Assads Cousin Najib war 2011 als Chef des politischen Sicherheitsdienstes in der südlichen Provinz Daraa tätig. Daraa gilt als Wiege des Aufstandes gegen Assad. Dort brachen im März 2011 die ersten Massenproteste aus. Sie wurden durch die Verhaftung Jugendlicher ausgelöst, die regierungskritische Graffiti an die Wände ihrer Schule gesprüht hatten. Sicherheitskräfte gingen mit Gewalt gegen die Proteste vor und lösten damit den Bürgerkrieg aus.
Schätzungen zufolge wurden mehr als 500.000 Menschen im syrischen Bürgerkrieg getötet. Im Großteil der Fälle war die syrische Regierung des gestürzten Machthabers Assad verantwortlich, in anderen Fällen aber auch die Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS), andere Milizen in Syrien oder die Terrormiliz Islamischer Staat (IS).
Nach dem fast 14-jährigen brutalen Bürgerkrieg wurde die Assad-Regierung Ende 2024 von einer Rebellenallianz unter Führung der HTS gestürzt. HTS-Kopf Ahmed al-Scharaa führt das Land heute als Übergangspräsident an. Syrien muss sich seitdem neu finden. Auch die Übergangsjustiz steht vor Herausforderungen.
Junge Justiz vor Herausforderungen
Lange Zeit war eine faire Strafverfolgung der Verantwortlichen in Syrien selbst nicht möglich. Verfahren gegen syrische Staatsangehörige wurden daher im Ausland geführt, auch in Deutschland und Frankreich. Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt. Ein ehemaliger schiitischer Milizionär war zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach dem Umbruch begann die neue Führung, hochrangige Vertreter der früheren Regierung strafrechtlich zu verfolgen. Seit Ende April finden Prozesse vor dem neu geschaffenen Vierten Strafgericht des Justizpalasts in Damaskus statt. In vielen Fällen geht es um systematische Folter, Massenmord, gewaltsame Niederschlagung friedlicher Demonstrationen und Folter mit Todesfolge, auch immer wieder an Minderjährigen. In den Prozessen soll unter anderem aufgearbeitet werden, wer Befehle zur Gewalt gab, wer an Folter beteiligt war und wo sich Massengräber befinden. Zugleich soll die Justiz den Opfern im Land Gerechtigkeit verschaffen und die Rechtsstaatlichkeit im neuen Syrien stärken.
Bislang richten sich die Verfahren hauptsächlich gegen Vertreter der früheren Regierung. Kritiker bemängeln, dass Verbrechen anderer bewaffneter Gruppen, darunter dschihadistische Fraktionen und Rebellenmilizen, bislang weitgehend außen vor bleiben. Andere sehen in den Prozessen den Versuch, die Bevölkerung und ausländische Partner politisch zufriedenzustellen.
Die Probleme bei der juristischen Aufarbeitung des Bürgerkriegs wurden auch in einer LTO-Reportage aus Syrien erörtert.
"Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Gerechtigkeit"
Von Verantwortlichen im Gerichtssaal hieß es am Dienstag: "Dies ist nicht das Ende des Weges, sondern vielmehr ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu Gerechtigkeit, Wiedergutmachung für die Opfer und der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit."
In den kommenden Wochen stehen weitere Prozesse an. Die nächste Anhörung im Fall von Wassim al-Assad, einem weiteren Cousin des ehemaligen Präsidenten, ist für den 18. August angesetzt. Gegen den früheren Großmufti Ahmed Hassun soll am 24. August das Urteil verkündet werden. Beide befinden sich in Syrien.
dpa/sim/LTO-Redaktion
Mord, Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60628 (abgerufen am: 04.09.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag