Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit: In wenigen Wochen will Bundesarbeitsministerin Bas einen Gesetzentwurf für das politisch umstrittene Vorhaben vorlegen. Elektronische Arbeitszeiterfassung soll vor Ausbeutung schützen.
Ein Gesetzentwurf für flexiblere Arbeitszeiten soll nach den Worten von Arbeitsministerin Bärbel Bas im kommenden Monat vorliegen. "Der Entwurf wird im Juni kommen", versicherte die SPD-Politikerin bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
Die CSU hatte zu Jahresbeginn zur Eile gemahnt, um das Vorhaben noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Bas betonte, gemeinsam mit der geplanten Flexibilisierung wolle sie auch die elektronische Arbeitszeiterfassung regeln, um eine Ausweitung der Arbeitszeiten zu verhindern: "Es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden", sagte sie in Berlin.
Ein lang ersehnter Entwurf
Die Höchstdauer der Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht- und Sonntagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Es dient dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, § 1 ArbZG.
Bisher darf nach § 3 ArbZG die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten und nur unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Kritiker der wöchentlichen Höchstarbeitszeit monieren, dass bei einer Umstellung – und bei gleichbleibender Mindestruhezeit von elf Stunden gem. § 5 ArbZG – Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich wären.
Die Gewerkschaften lehnen das Vorhaben daher kategorisch ab. Der Deutsche Gewerkschaftsbund etwa verweist darauf, dass die Flexibilisierung eine "Scheindebatte" sei, da diese schon im Rahmen des geltenden Rechts möglich sei. Er sieht die Gefahr, dass die Aufweichung den Schutz der Beschäftigten gefährdet.
Zur Arbeitszeiterfassung hatte der damalige SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil schon im Jahr 2023 einen damals lange Zeit erwarteten Entwurf vorgelegt. Der Entwurf sollte umsetzen, was europarechtlich schon lange Pflicht ist, nämlich die Erfassung der Arbeitszeit von Beschäftigten in den meisten Berufen. Dazu hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Jahr 2019 die entsprechend wegweisende Entscheidung verkündet (EuGH, Urt. v. 14.05.2019, Az. C-55/18).
dpa/tap/LTO-Redaktion
Reform des Arbeitszeitgesetzes: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59905 (abgerufen am: 15.05.2026 )
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