BAMF räumt Rechtsverstöße ein: Zwie­lich­tige Ein­stel­lungs­praxis zur Antrags­be­wäl­ti­gung

21.06.2016

Die Asylanträge stapelten sich - da stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Schnellverfahren hunderte neue Mitarbeiter ein. Behördenchef Weise ließ dabei reihenweise Vorschriften umgehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat massive Rechtsverstöße bei Einstellungen neuer Mitarbeiter zur Bewältigung der Flüchtlingswelle eingestanden. So seien in Hunderten von Fällen die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte des Personalrats missachtet worden, räumten BAMF-Vertreter am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht (VG) Ansbach ein. Das BAMF hatte verstärkt Rechtsanwälte zur Antragsbearbeitung eingestellt. Allerdings bevorzugt solche, die sich im Ausländer- und Asylrecht nicht auskennen.

Auch habe die Behördenleitung Schicht- und Wochenendarbeit ohne Rücksprache und notwendige Änderungen von Betriebsvereinbarungen in mehreren Bundesamts-Außenstellen angeordnet, heißt es in einer mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmten Erklärung. Im Rahmen der mit dem Personalrat erzielten gütlichen Einigung kündigte die Behörde zugleich an, künftig die Mitbestimmungsrechte des Personalrats zu respektieren.

Im Gegenzug bot der Personalrat an, drei sogenannte Feststellungsklagen gegen die Leitung des Flüchtlings-Bundesamtes zurückzunehmen. Mit ihnen hatte die Arbeitnehmervertretung ursprünglich mehrere Rechtsverstöße der von Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise geleiteten Behörde richterlich feststellen lassen wollen. Beide Parteien haben zwei Wochen Bedenkzeit. Der Vorsitzende der zuständigen Fachkammer, Wolfgang Heilek, hatte von Beginn an auf eine gütlich Einigung der zerstrittenen Parteien gedrungen.

Missachtung von Mitbestimmungsrechten

Außergerichtlich geeinigt haben sich Parteien auch in der Frage der Schichtarbeit. Der stellvertretende BAMF-Personalchef Jacob Nübel versprach dem Personalrat in der vom Kammervorsitzenden vorgeschlagenen gemeinsamen Erklärung Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung. Diese seien bereits angelaufen.

Beigelegt wurde auch der Streit über ein vom früheren Vizepräsident Michael Griesbeck im Februar angeblich ausgesprochenes Interview-Verbot für den Personalrat. Auf der Basis einer ebenfalls vom Kammervorsitzenden Heilek vorgeschlagenen Erklärung einigten sich Behördenleitung und Personalvertretung darauf, dass eine E-Mail von Griesbeck an den Personalrat nicht als Interviewverbot interpretiert werden könne. Grundsätzlich dürfe der Personalrat jederzeit Interviews geben.

Die BAMF-Vertreter begründeten die teilweise Missachtung des Mitbestimmungsrechts des Personalrat bei der Einstellung von Asylentscheidern unter anderem mit dem wachsenden Antragsstau im Vorjahr; dieser habe die rasche Einstellung zusätzlicher Asylentscheider und Hilfskräfte erforderlich gemacht. Dem hielt der Anwalt der Gegenseite, Rainer Roth, entgegen: "Niemand hat das Recht, zu sagen, das interessiert mich jetzt nicht, nur weil man gerade politisch oder moralisch unter Druck steht."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BAMF räumt Rechtsverstöße ein: Zwielichtige Einstellungspraxis zur Antragsbewältigung . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19750/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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