Die Dozentin hatte sich bereits erfolgreich gegen den Entzug ihres Lehrauftrags an der Polizeihochschule gewehrt. Nun wurde auch das parallel laufende Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt, wie die Bezirksregierung Köln bestätigte.
Im Mai 2023 hatte Bahar Aslan, Dozentin an der Polizeihochschule NRW, auf der Plattform X gepostet, dass der "braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden" ihr Angst mache. Der hauptamtlichen Lehrerin wurde daraufhin von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW der Lehrauftrag für das Fach "Interkulturelle Kompetenz" entzogen. Die HSPV sah Aslan nicht mehr als geeignet an, "angehenden Polizistinnen und Polizisten sowie angehenden Verwaltungsbeamtinnen und -beamten eine differenzierte, vorurteilsfreie Sichtweise auf Demokratie, Toleranz und Neutralität zu vermitteln."
Gegen diese Entscheidung wehrte sich Aslan juristisch und bekam sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch in zweiter Instanz vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Recht: Der Widerruf des Lehrauftrags war rechtswidrig. Der Tweet sei zwar grundsätzlich geeignet gewesen, die Eignung der Polizeidozentin für die Wahrnehmung des Lehrauftrags infrage zu stellen. Allerdings hatte sich die HSPV bei der Gesamtbetrachtung auch auf sachfremde Umstände gestützt.
Es braucht keine Genehmigung für wissenschaftliche Tätigkeiten
Auch eine fehlende Nebentätigkeitsgenehmigung konnte den Widerruf des Lehrauftrags nicht rechtfertigen. Eine solche Genehmigung sei nicht erforderlich, der Entzug könne deshalb nicht damit begründet werden, so bereits das OVG. Das bestätigte nun auch die Bezirksregierung Köln. Weil es sich bei der Arbeit an der HSPV um eine wissenschaftliche Tätigkeit handelte, war die Nebentätigkeit der Beamtin nicht genehmigungspflichtig. Aslan habe demnach kein Dienstvergehen begangen. Das gegen sie geführte Disziplinarverfahren wurde jetzt entsprechend eingestellt.
"Dass sich Aslan mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich zur Wehr setzte, stärkt die Meinungsfreiheit aller Beamtinnen und Beamten", meint Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann, der Aslan vertritt. Die Versuche, sie wegen des polizeikritischen Tweets unter Druck zu setzen, seien damit endgültig gescheitert.
lmb/LTO-Redaktion
Nach Tweet über "braunen Dreck": . In: Legal Tribune Online, 17.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54784 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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