Druckversion
Mittwoch, 21.01.2026, 17:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bag-urteil-9-azr-878-12-freistellung-kranke-kinder
Fenster schließen
Artikel drucken
12801

BAG zur Pflege kranker Kinder: Maximal fünf bezahlte Tage frei

05.08.2014

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die privat krankenversichert sind, können bei einer schweren Erkrankung ihres Kindes bis zu vier Tage pro Kalenderjahr freigestellt werden. Trifft es noch ein weiteres Kind, gibt es nur  noch einen Tag dazu, entschied das BAG am Dienstag.

Anzeige

Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst hat nach § 29 Abs. 1 S. 1 e) bb) des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch auf bis zu vier Tage pro Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn er ein schwer erkranktes Kind zu versorgen hat. Dazu darf das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung stehen. Außerdem  muss ein ärztliches Attest vorliegen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte nun zu entscheiden, wie viele Tage einem Beschäftigten zustehen, wenn er gleich mehrere schwer kranke Kinder innerhalb eines Kalenderjahres zu pflegen hat. Eine Frau hatte geklagt, weil ihr nur vier Tage gewährt wurden, sie aber erst im April 2010 ihren Sohn, und dann im Mai 2010 ihre Tochter zu versorgen hatte. Für beide Kinder war ein Freistellungsanspruch dem Grunde nach gegeben. Die Arbeitgeberin stellte sich aber auf den Standpunkt, dass pro Jahr nur vier bezahlte Freistellungen gewährt werden müssten. Und die hatte die Frau bereits im April erhalten. Sie könne zwar einen weiteren Tag der Arbeit fern bleiben und ihre Tochter versorgen, das bliebe jedoch unbezahlt. Die Frau ließ sich hierauf zunächst ein, entsprechend wurde ihre Vergütung in dem Monat gemindert.

Tatsächlich gewährt der TVöD nur bis zu vier bezahlte Freistellungen im Jahr. Allerdings gelte dies pro Kind, merkten die Richter an. Da im Mai 2010 jedoch auch noch die Tochter schwer erkrankt sei, dürften der Beschäftigten die bereits gewährten Tage für den kranken Sohn grundsätzlich nicht entgegen gehalten werden.

Allerdings müsse die Höchstgrenze in § 29 Abs. 1 S. 3 TVöD beachtet werden. Danach dürfen Beschäftigte nicht mehr als fünf Tage pro Jahr unter Bezahlung freigestellt werden. Für die Klägerin bedeute dies, dass sie immerhin noch einen bezahlten Tag zur Pflege ihrer Tochter zur Verfügung gehabt hätte. Ihr stehe also die Vergütung für einen weiteren Freistellungstag zu (Urt. v. 05.08.2014, Az. 9 AZR 878/12).

Das Urteil ist nach Angaben eines Sprechers des BAG nur für einen kleinen Kreis von Angestellten im öffentlichen Dienst von Belang. Es gelte nicht für gesetzlich Krankenversicherte, die von ihren Kassen bei Pflege eines erkrankten Kindes zehn Tage Krankengeld bekommen, bei mehreren Kindern bis zu 25 Tagen im Jahr.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BAG zur Pflege kranker Kinder: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12801 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Kinder
    • Kinderbetreuung
    • Pflege
    • Tarifverträge
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Ein Gerichtssaal mit Anwälten und Richtern, der die ernsthafte Stimmung des Verfahrens widerspiegelt. Träume stehen auf der Kippe. 20.01.2026
Beweise

Tag 30 im Block Prozess:

"Es war mein Traum, in einem Wohn­mobil durch Europa zu reisen"

Überraschendes Wiedersehen, der israelische Ex-Agent David Barkay sagt erneut detailliert vor Gericht aus. Wo er Erinnerungslücken hat, lässt das Gericht seine Notizbuchseiten an die Wand projizieren. Ein Eintrag stammt von Christina Block.

Artikel lesen
Saal 237 am 29. Tag des Block-Prozesses 13.01.2026
Christina Block

Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus:

Offene Rech­nungen, gesch­los­sene Augen

Zimmer ohne Rechnung und Bargeld im Kuvert: Am Dienstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Artikel lesen
Stephan Hensel vor dem Hamburger Strafjustizgebäude. 08.01.2026
Christina Block

Jugendamtsmitarbeiterin im Block-Prozess:

"Dass Hensel die Kinder iso­liert hat, war eine Macht­de­mon­s­t­ra­tion"

Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Artikel lesen
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) 07.01.2026
Jugendkriminalität

SPD-Justizministerin kritisiert CSU-Vorstoß:

"Kinder gehören nicht vor Gericht"

Die CSU schlägt vor, dass strafunmündige Kinder unter 14 Jahren ggf. per sogenanntem Verantwortungsverfahren vor Gericht müssen. Niedersachsens Justizministerin Wahlmann (SPD) sieht andere in der Pflicht und hält den Vorschlag für Populismus.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und CDU-Kanzlerkandidat, Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, und Dorothee Ba_r (CSU) sitzen während der Winterklausur der CSU-Landes 05.01.2026
Kinder

CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder:

Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters durch die Hin­tertür?

Wie umgehen mit Kindern, die Straftaten begehen? Die CSU schlägt jetzt ein neuartiges gerichtliches Verfahren für strafunmündige Kinder unter 14 vor. Auch Zwölfjährigen droht dann das Gefängnis. Experten sehen den Vorschlag kritisch.

Artikel lesen
Christina Block neben ihrem Verteidiger Ingo Bott im Verhandlungssaal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes 16.12.2025
Prominente

Vernehmung enthüllt belastende Chats mit Christina Block:

"Ich bin erleich­tert, dass Sie jetzt tun, was getan werden muss"

Klare Fragen, knappe Antworten: Am 26. Prozesstag gerät Cyber Cupula-Chef Barkay unter Druck. Es geht um kostenlose Unterbringung, Gratisbüro, Chats und Kameras in Dänemark - und die Grenze zwischen Informationsbeschaffung und Entführung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Düs­sel­dorf

Fieldfisher , Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat im Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Bewertung von Familienunternehmen nach § 11 BewG

21.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH