BAG klagt erfolgreich in eigener Sache: LG Köln gibt Domain bag.de frei

04.09.2014

Normalerweise entscheidet das BAG selbst über Klagen. Nun aber hat das Erfurter Gericht einen Prozess in eigener Sache angestrengt. Vor dem LG Köln erreichte es, dass die Internetadresse bag.de frei wird. Die Domainhändlerin DENIC eG hatte diese zum Verkauf angeboten - und damit die Namensrechte des BAG verletzt, so die Kölner Richter.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird wohl künftig im Internet unter der Domain "bag,de" zu finden sein. Das Landgericht (LG) Köln gab der Klage des Bundesgerichts gegen die DENIC eG statt. Die Domainhändlerin hatte die Adresse reserviert und zum Verkauf angeboten. Doch ihr Interesse an der Verwertung sei nicht schutzwürdig (Urt. v. 26.08.2014, Az. 33 O 56/14).

Das BAG nutze schon seit 1955 diese Abkürzung und sei darunter zumindest in Juristenkreisen oder bei arbeitsrechtlich interessierten Menschen bekannt. Dem Bundesgericht stehe also ein Namensrecht an der Abkürzung zu. Voraussetzung sei nicht etwa, dass sämtliche Verkehrskreise das Bundesarbeitsgericht mit der Abkürzung in Verbindung bringen.

Die Domainhändlerin hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass mit "bag" auch das englische Wort für Beutel, Tüte oder Tasche verbunden werden könne. Dieser Begriff habe aber noch nicht ausreichend Eingang in die deutsche Sprache gefunden, entschied das LG.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BAG klagt erfolgreich in eigener Sache: LG Köln gibt Domain bag.de frei . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13088/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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